Interessenbekundungsverfahren Verwaltungsstandortentwicklungskonzept Landratsamt Gotha (Германия - Тендер #44804007) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bund.de Номер конкурса: 44804007 Дата публикации: 10-08-2023 Источник тендера: Bund.de |
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Durch den Aufgabenzuwachs der letzten Jahre lässt sich das erforderliche Personal der Kreisverwaltung des Landkreises Gotha in den vorhandenen Verwaltungsgebäuden nicht mehr unterbringen. Dazu kommt, dass die derzeit von der Kreisverwaltung genutzten 9 Objekte auf 7 verschiedene Standorte im Stadtgebiet der Stadt Gotha verteilt liegen. Sie weisen erhebliche bauliche, technische und funktionale Mängel auf und können nur durch umfangreiche Instandsetzungsarbeiten dauerhaft nutzbar erhalten werden, ohne Entwicklungsperspektiven zu bieten. Der überwiegende Teil des Gebäudebestandes hat nicht die baulichen Voraussetzungen für die räumliche Organisation einer modernen und zukunftsfähigen Verwaltung, die bürgerorientiert und arbeitnehmerfreundlich ist.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Landkreis Gotha einVerwaltungsstandortentwicklungskonzept zu erarbeiten.
Dieses lnteressenbekundungsverfahren dient zunächst der Markterkundung, um potentielle und geeignete Dienstleister für eine mögliche Angebotsaufforderung zu ermitteln. Darüber hinaus sollen mit dem lnteressenbekundungsverfahren auch mögliche Chancen und Risiken ermittelt sowie Kosteneinschätzungen ermöglicht werden, um die folgenden Maßnahmen und das weitere Vorgehen daraus zu ermitteln.
Dienstleister, die Interesse an einer Beteiligung in der Markterkundung haben, melden Sie sich bitte bis zum 12.09.2023 per E-Mail bei vergabe@kreis-gth.de und geben als Betreff „lnteressenbekundungsverfahren Verwaltungsstandortentwicklungskonzept Landratsamt Gotha" an.
Interessierte Unternehmen, werden im Anschluss daran, schriftlich gebeten, aussagekräftige Unterlagen gemäß der obigen Beschreibung vorzubereiten und zu übersenden.
Es handelt sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages.Das Interessenbekundungsverfahren selbst unterliegt nicht dem formellen Vergaberecht und stellt auch keinInteressenbekundungsverfahren im Sinne des § 7 der BHO dar.
Die Interessenten sind nicht an ihre lnteressensbekundung gebunden.
Im Rahmen des lnteressenbekundungsverfahrens besteht die Möglichkeit, individuelle Vorabvereinbarungen zur Vertraulichkeit und zum Schutz des geistigen Eigentums zu treffen. Sollte hieran
Bedarf bestehen, teilen Sie dies bitte entsprechend mit.
Eine Kostenerstattung ist im Rahmen des lnteressenbekundungsverfahrens nicht vorgesehen.