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Toner cartridges (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43231879)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Номер конкурса: 43231879
Дата публикации: 28-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023062320230725 11:00Regional or local authorityContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
      Fischmarkt 1
      Erfurt
      99084
      Germany
      Telefon: +49 361-6551284
      E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de
      Fax: +49 361-6551289
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524870
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524870

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Rahmenvereinbarung Tinte und Toner - Lieferung

        Referenznummer der Bekanntmachung: OVL 742/23-11
      2. CPV-Code Hauptteil:
        30125100
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Kauf und Lieferung von Tinte und Toner (Original und gleichwertig Rebuilt) über 24 Monate für ca. 200 Kostenstellen

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Rahmenvereinbarung für die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung Erfurt- Kauf und Lieferung von Tinte und Toner (Original und gleichwertig Rebuilt) über 24 Monate für ca. 200 Kostenstellen

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-12-01
        Ende: 2025-11-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vorzulegen.

        Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

        - Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Die erlaubte Berufsausübung kann auch auf anderer Weise nachgewiesen werden.)

        - Aktueller Nachweis der Fachhandelspartnerschaft für die angebotenen Originalprodukte vom Hersteller (Firmenbogen/Datum u. Unterschrift des Herstellers/keine Eigenerklärung der Anbieter), Übergabe der Urkunde vom Hersteller für das jeweilige Auftragsjahr

        - Ausführliche und auftragsbezogene Darstellung: Firmenprofil (Standorte, Geschäftsfeld/er, Struktur, Mitarbeiter), Auftragslogistik (Prozessbeschreibung von Bestellbearbeitung, Warenauslieferung, Logistik usw.), Reklamationsbearbeitung/Service-Prozess, Annahme/Bearbeitung/Lösung

        - Nachweis über die Zertifizierung der Lieferanten für Qualitätsmanagement EN ISO 9001 bzw. detaillierte Eigenerklärung im Vergleich zur EN ISO

        - Nachweis der Zertifizierung des Umweltmanagement EMAS oder EN ISO 14001bzw. detaillierte Eigenerklärung im Vergleich zur EN ISO

        Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.

        Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei.

        Präqualifizierte Unternehmen haben den Eintrag in einem entsprechenden amtlichen Verzeichnis nachzuweisen bzw. dass sie über eine Zertifizierung verfügen, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht.

        Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vorzulegen.

        Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

        - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt

        Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.

        Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei.

        Präqualifizierte Unternehmen haben den Eintrag in einem entsprechenden amtlichen Verzeichnis nachzuweisen bzw. dass sie über eine Zertifizierung verfügen, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht.

        Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vorzulegen.

        Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

        - Liste mit drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum

        Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.

        Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei.

        Präqualifizierte Unternehmen haben den Eintrag in einem entsprechenden amtlichen Verzeichnis nachzuweisen bzw. dass sie über eine Zertifizierung verfügen, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht.

        Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.

        - RAL ZU 177 - Zertifizierung Blauer Engel oder ÖUZ ZU 11, Zertifizierung zur Prüfung u. Überwachung auf schadstofffreie Produkte durch anerkanntes unabhängiges Prüfinstitut (z. Bsp. TÜV Rheinland), Überwachungsvertrag im Anhang mit Auflistung aller geprüften Module (Angabe Hersteller-bezeichnung, Drucker, Druckleistung) Sicherheitsdatenblätter (gemäß §6 der Gefahrstoffverordnung und Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH)) und Produktdatenblätter für alle Rebuilt-Produkte fortlaufend nummeriert analog der Leistungsbeschreibung

        - Nachweis des Herstellers, das eingesetztes Tonerpulver nicht gesundheits- oder umweltgefährdend (aktuelles Sicherheitsdatenblatt für Toner)

        -Nachweis über umweltgerechte Entsorgung bzw. Zuführung zum Materialrecycling. Bestätigung des Entsorgungsfachbetriebes, dass die Entsorgung für den Lieferanten durchgeführt wird, Bereitstellung von kostenneutraler Leergutsammelboxen - Erläuterung/Ablauf zum Rücknahmesystem.

        - Die Funktionalität der Tonermodule ist durch Prüfung gemäß DIN 33870/1 für monochrome Druckgeräte oder 33870/2 für 4-Farb-Druckgeräte sicherzustellen und zu dokumentieren. Die Kennzeichnung der Produkte und der Verpackung muss enthalten:

        Name Hersteller, Anwendungsbereich oder Gruppennummer,Typ/Modell des Tonermoduls, Ergiebigkeit, Datum der Wiederaufbereitung, Bedienungsanleitung zum Einsatz des Moduls in deutscher Sprache

        - Bestätigung: nur hochwertige Rebuilt-Produkte in Form einer wiederaufbereiteten OEM-Kartusche (nicht mehr als zweimal), alle angebotenen Rebuilt-Produkte müssen den Standard der Originalhersteller erreichen oder übertreffen, kein Verstoß gegen OEM-Patentrechte, keine Refill-Produkte,

        - Garantieleistung der Produkte beträgt mindestens 24 Monate ab Lieferung

        - Ermittlung der Druckleistung/Schreibleistung für Tonerkartuschen nach ISO 19752 (für Monochrom Druckkassetten) und 19798 (für Farb-Druckkassetten)

        - Prüfprotokolle über die Ergiebigkeit von mindestens 5 Probemodule gegenüber Originalmodul

        - negativer AMES-Test durch ein unabhängiges Prüflabor

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-25
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-10-06
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-25
      Ortszeit: 11:01
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben
    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
        Jorge-Semprún-Platz 4
        Weimar
        99423
        Germany
        Kontaktstelle(n): 99423
        E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
        Fax: +49 361-573321059
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
        Fischmarkt 1
        Erfurt
        99084
        Germany
        Kontaktstelle(n): 99084
        Telefon: +49 361-6551284
        E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de
        Fax: +49 361-6551289
        Internet-Adresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-23

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