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Ausschreibungsdetails Ländlicher Wegebau -Weg nach Kämkerhorst- 1. BA, Tief- und Brückenbauarbeiten
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Hansestadt Gardelegen, Vergabestelle Straße, Hausnummer: Rudolf-Breitscheid-Str. 3 Postleitzahl (PLZ): 39638 Ort: Gardelegen Telefon: +49
3907 716168 Telefax: +49 3907 716111 E-Mail: vergabe@gardelegen.de Internet-Adresse: http://www.gardelegen.de b) Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“ Geschäftszeichen: GA-23-48 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und
Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
schriftlich (nicht elektronisch)
d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Ortsteil Mieste, Weg nach Kämkerhorst
39649 Hansestadt Gardelegen
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen 50 m² Brückenabbruch
330 m² Geschlossene Spundwandkästen
430 m³ Erdarbeiten Aushub Baugruben
220 m³ Erdarbeiten Baugrubenverfüllung
136 m³ Stahlbeton
22 t Betonstahl
62 m² Brückenabdichtung
33 m Brückengeländer
20 m³ ungebundene Tragschichten
80 m² Fahrbahnbetondeckschicht
h) Losweise Vergabe Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung 14.08.2023 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 28.02.2024 j) Nebenangebote nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
zugelassen k) Mehrere Hauptangebote nicht zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=525052 Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert. o) Ablauf der Angebots- und der Bindefrist Ablauf der Angebotsfrist 18.07.2023 - 13:15 Uhr Ablauf der Bindefrist 17.08.2023 p) Angebote sind einzureichen elektronisch via
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=525052 schriftlich an den Auftraggeber siehe a) q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) r) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen s) Öffnung der Angebote 18.07.2023 -
13:30 Uhr Ort der Eröffnung Hansestadt Gardelegen, Rudolf-Breitscheid-Str. 3, Raum Rieseberg, 39638 Hansestadt Gardelegen Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und deren
Bevollmächtigte
t) Geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind nach VOB bzw. gem. Verdingungsunterlagen
v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei
Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise Das Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierteUnternehmen" VHB 124 ist Bestandteil
der Vergabeunterlagen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Diese Unterlagen sind nur nach Aufforderung, in dem Falle, dass sie Bestbieter
sind, innerhalb einer Frist von 5 Werktagen vorzulegen nach § 8 TVergG LSA
-alle Erklärungen / Nachweise nach FB 124 VHB für nicht präqualifizierte Unternehmen ( 3 Referenzbescheinigung, Zahl der jahresdurchschnittlichen Beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach
Lohngruppen und Leitungspersonal (letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren), Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Handwerksrolleneintragung oder Eintragung bei der IHK,
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt, Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistung, Unbedenklichkeitsbescheinigung tariflicher Sozialkassen/ Krankenkassen,
Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft)
-Eigenerklärung Tariftreue nach TVergG LSA vom Bieter und dessen Nachunternehmern
-Handlungsanleitung zum Nachunternehmereinsatz nach TVergG LSA vom Bieter und dessen Nachunternehmern
-Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Nachunterneheranhand des FB 124 VHB; sowie die dazugehörigen Erklärungen und Nachweise
-Offenlegung Ihrer Kalkulation, falls Ihr Angebot 10 % vom nächst höheren Angebot abweicht nach § 15 TVergG LSA
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Landesverwaltungsamt, Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle
"Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen gemäß § 19 TVergG LSA:
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung zu informieren.
Diese Information ist schriftlich, spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss, abzugeben.
Der nichtberücksichtigte Bieter muss zu den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf der Frist die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber
schriftlich beanstanden.
Hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist er verpflichtet, die Unterlagen der Nachprüfungsstelle zu übergeben. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig." Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: 8b816b40-58b5-4188-b085-0e98bcbe03e7 Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=525052&cookieCheck
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