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Ausschreibungsdetails Herstellung und Lieferung von Vordrucken
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
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20.06.2023
Teilnahme aktivieren bis:
18.07.2023 12:00
Abgabefrist Angebot:
18.07.2023 12:00
Geschäftszeichen:
GS 1300 ÖA 012023
Vergabestelle:
Sachsen-Anhalt: Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle der Finanzämter
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Finanzamt Magdeburg Straße, Hausnummer: Tessenowstraße 10 Postleitzahl
(PLZ): 39114 Ort: Magdeburg Telefon: +49 391 8851652 Telefax: +49 391 8851000 E-Mail: Vergabestelle.FA-MD@sachsen-anhalt.de
Internet-Adresse: https://Finanzamt.sachsen-anhalt.de/waehlen-sie-ihr-Finanzamt/Finanzamt-magdeburg/ b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a)
Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen GS 1300 ÖA 012023 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 18.07.2023 - 12:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 31.08.2023 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen
uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=523880 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 18.07.2023 - 12:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art
und Umfang der Leistung Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss eines Vertrages für die Herstellung und Lieferung von Steuererklärungsvordrucken für den Veranlagungszeitraum
2023 und Vordrucken für verschiedene Arbeitsbereiche innerhalb der Finanzämter.
Die detaillierten Beschreibungen und Angaben ergeben sich aus Ziffer 7. der Leistungsbeschreibung, dem Preisblatt und dem jeweiligen Auslieferungsverzeichnis.
b) CPV-Codes Hauptteil (1):
Formulare (22820000-4)
c) Ort der Leistungserbringung Die Lieferorte (14) sind die im Auslieferungsverzeichnis benannten Auslieferungsstellen im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes
Sachsen-Anhalt.
6. Angaben zu Losen a) Anzahl, Größe und Art der Lose 4 Lose mit einer unterschiedlichen Anzahl von Vordrucken
Die detaillierten Beschreibungen und Angaben ergeben sich aus Ziffer 7. der Leistungsbeschreibung, dem Preisblatt und dem jeweiligen Auslieferungsverzeichnis.
b) Angebote für Lose Angebote sind möglich für alle Lose 7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Der Vertrag beginnt mit Zuschlag und endet am
30.09.2024.
Los 1 - 3: Die Auslieferung der Vordrucke muss spätestens bis zum 30. November 2023 abgeschlossen sein.
Los 4: Die Auslieferung der Vordrucke muss spätestens bis zum 29. September 2023 abgeschlossen sein.
9. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen keine
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen AG/Auftraggeber
AN/Arbeitnehmer
BSt/Beschaffungsstelle
EE/Eigenerklärung
MA/Mindestanforderung
k.A./Keine Anforderung
UAN/Unterauftragnehmer
Quelle: A2 - Bieter- und Eignungsauskunft
+
I. Grundangaben
1. Unternehmensdaten für WReg
2. EE
- Bietergemeinschaft, Eignungsleihe/UAN-Einsatz, Tarifvertrag, Berufsgenossenschaft, PQ (ja/nein; Nachweis mit dem Angebot)
+
II. Berufsausübung
EE,
1. zur Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister, aktueller Auszug Berufsregister mit dem Angebot beigefügt oder nicht zur Eintragung ins Handels- und/oder Berufsregister verpflichtet
+
2. allgemein, dass
a) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach
- § 123 GWB und § 124 GWB,
- § 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG,
- § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach
- § 22 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 24 Abs. 1 LkSG (ab 3.000 Mitarbeitern) nicht vorliegen.
b) die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
c) die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung vorliegt.
d) zur Vertragserfüllung über ein Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems verfügt und dieses angewendet wird.
e) Maßnahmen - soweit erforderlich - zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen worden.
+
3. zum TVergG LSA
Hinweis „A2 - Bieter- und Eignungsauskunft“ zur Ziffer 3.4. beachten (Erklärungen mit
dem Angebot oder auf Aufforderung)
EE
zu § 11 TVergG LSA, dass
a) den AN am Leistungsort (LSA) Arbeitsbedingungen gewährt werden, die wenigstens den Mindestarbeitsbedingungen, des Mindestentgelts und den Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der
Tarifvertragsparteien entsprechen, die nach dem MiLoG, einem nach dem TVG mit den Wirkungen des AEntG für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach dem AEntG oder einer nach
dem AÜG erlassenen Rechtsverordnung oder anderen gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (§§ 5, 7, 7a oder 11 AEntG, § 3a
des AÜG).
b) der vergabespezifische Mindestlohn im Sinne des § 11 Abs. 3 TVergG LSA mindestens der Veröffentlichung auf dem eVergabe-Portal LSA entspricht.
c) bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird.
d) die Nichtabgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung nach § 14 TVergG LSA zum Ausschluss führen kann.
e) die Verstöße gegen die Verpflichtungen zu den im § 18 TVergG LSA genannten Sanktionen führt.
f) wenn mehr als nur eine der o. g. Verpflichtungen nach lit a) - c) zutrifft, dass dann die für die AN jeweils günstigste Regelung maßgeblich ist.
zu § 13 TVergG LSA, dass wissentlich keine Mittel oder Waren im Rahmen der zu erbringenden Leistungen verwendet werden, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.
zu § 14 TVergG LSA, dass
a) eine Beauftragung von UAN/Verleihern nur vorgenommen wird, wenn diese erklären, ihren AN mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, welche zur Einhaltung selbst versprochen werden.
b) der Nachweis der Erklärung gemäß lit. a) auf gesonderte Anforderung (AG oder BSt) vorzulegen ist.
c) dass bevorzugt kleine/mittlere Unternehmen beteiligt werden, soweit es mit dem Auftrag zu vereinbaren ist.
d) dass die UAN davon in Kenntnis gesetzt werden, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
e) dass bei der Weitergabe von Dienstleistungen die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B zum Vertragsbestandteil gemacht werden.
f) dass den UAN keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen AG vereinbart sind.
zu § 17 TVergG LSA, dass
a) dem AG auf dessen Verlangen nach § 17 Abs. 1 TVergG LSA
- die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers/des UAN
- die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVergG und
- die mit den UAN abgeschlossenen Werkverträge
vorlegt werden.
b) die AN und die der UAN auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen werden.
c) den UAN bekannt ist, dass diese die vollständigen und prüffähigen Unterlagen gemäß lit. a) über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten und auf Aufforderung vorzulegen
haben.
d) dem Bieter bewusst ist, dass die Erklärungen gemäß lit. a) bis c) auch für Verleiher gilt.
zu §§ 16, 18 TVergG LSA, dass
a) die Nichtabgabe/verspätete Abgabe/Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung sowohl durch den Bieter, als auch dem UAN zum Ausschluss des Angebotes während des
laufenden Vergabeverfahrens nach § 8 Abs. 4 TVergG LSA (UVgOVerfahren) führt bzw. nach § 8 Abs. 5 TVergG LSA (UVgO-Verfahren) i. V. m. § 16 TVergG LSA führen kann.
b) Verstöße gegen die Erklärungen zu den § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 und 7, § 12 Satz 2 und § 17 TVergG LSA unmittelbar zu Vertragsstrafen, fristloser Kündigung des Vertrages
und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu drei Jahren nach § 18 TVergG LSA führen.
+
III. Leistungsfähigkeit
EE
1. zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass
die Höhe der folgenden mindestens geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird und auf Aufforderung innerhalb von sechs Tagen vorgelegt werden
kann:
- Personen- und Sachschäden: 2.000.000 €
- Sonstige Vermögensschäden: 250.000 €
oder
die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht und deshalb einen Vorvertrag als Anlage zum Angebot beigefügt wird und innerhalb einer Woche nach dem
Zuschlag die Anpassung der Versicherungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen und der BSt innerhalb von zwei Wochen der Nachweis der
Versicherung vorlegt wird.
2. zum Gesamtumsatz
Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022)
MA jährlich durchschnittlicher Umsatz in €: k.A.
+
IV. sonstige
EE
1. zur Qualifikation des Personals,
- Mitarbeiter sind entsprechend qualifiziert und stehen im erforderlichen Maße -
spätestens bei Leistungsbeginn - für die auftragsgegenständliche Leistungserbringung zur Verfügung
2. zur Kommunikation,
- Kommunikation (im Vergabeverfahren/während der Vertragsdurchführung) in deutscher Sprache
3. zum Qualitätsmanagement,
- mindestens über ein internes Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystem verfügt und dieses angewendet wird
4. zum Umweltmanagement,
- mindestens über ein internes Umweltmanagementsystem verfügt und dieses angewendet wird
5. zur Reduzierung der CO2-Emissionen,
- die Leistung - soweit möglich - CO2-reduziert erbracht und im Rahmen der Leistungserbringung für eine weitere Reduzierung der CO2-Emissionen - soweit möglich - gesorgt wird
- Mindestziele und die Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG - soweit die vergabegegenständliche Leistung von diesem Gesetz erfasst wird - eingehalten werden und dem AG die zur Einhaltung seiner
Bericht- und Dokumentationspflichten notwendigen Informationen - nach Aufforderung - zur Verfügung gestellt werden
6. zum Hygienekonzept,
- mindestens über ein internes Hygienekonzept verfügt und dieses angewendet wird
+
V. Referenzen
- Name Referenzgebers (Eignungsleihe Mitglied Bietergemeinschaft, UAN)
- Name/Adresse des AG (Vertragspartner)
- Ansprechpartner (Angabe zentrale Tel.-Nr./E-Mail, ohne Benennung Ansprechpartner, es sei denn, die Genehmigung der Person liegt vor)
MA Referenzen:
- alle Referenzen sind öffentliche Auftraggeber, Selbständige oder Gewerbetreibende
- eine Referenz je Los
- Los 1 = Beleglesevordrucke (scannergerecht) - 1.400.000 Stück/Auftrag/im Jahr
- Los 2 = Vordrucke - 280.000 Stück/Auftrag/im Jahr
- Los 3 = Vordrucke - 540.000 Stück/Auftrag/im Jahr
- Los 4 = Vordrucke - 58.000 Stück/Auftrag/im Jahr
- Los 4 = Durchschreiber - 750 Stück/Auftrag/im Jahr
- Leistungen seit dem 01.01.2020 (Abnahme Leistung) erbracht
12. Zuschlagskriterien 1. Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt:
2. Die Bieter haben ihre Preise für die Leistung im Angebot vollständig auszuweisen.
3. Die Vergabestelle wird die Prüfung und Wertung der Angebote gemäß § 41 UVgO i. V. m. § 43 UVgO vornehmen.
4. Das wirtschaftlichste Angebot - je Los - wird wie folgt ermittelt:
a) Gemäß dem Wertungskriterium niedrigster Preis: 100 Prozent
b) Der Skontoabzug wird bei der Wertung nicht berücksichtigt.
c) Der Wertungspreis - je Los - ergibt sich aus der Addition der angegebenen Vordruckpreise ohne Berücksichtigung des maßgeblichen Mehrwertsteuersatzes. Die so ermittelte Gesamtsumme - je Los -
ist der zugrunde zu legende Wertungspreis.
d) Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme stellt das wirtschaftlichste dar.
5. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote (je Los) behält sich die Beschaffungsstelle wie folgt die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 - Angebotsaufforderung):
a) Es werden insgesamt sechs optisch gleiche Loszettel erstellt, jeweils drei mit dem Namen des Bieters A und dem Namen des Bieters B.
b) Diese werden in einen Losbehälter gelegt.
c) Drei mit der Vergabe nicht vertraute Mitarbeiter des Auftraggebers ziehen jeweils einen Loszettel aus dem Losbehälter, wobei die einzelnen Loszettel erst geöffnet werden dürfen, wenn alle
drei Lose gezogen wurden.
d) Der Bieter, dessen Name mindestens auf zwei der drei Loszettel steht, erhält den Zuschlag.
e) Das Losverfahren wird dokumentiert und protokolliert.
13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss keine besondere Rechtsform 14. Sonstige Angaben 1. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 10.07.2023, 12:00 Uhr (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über
die eVergabePlattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de) hinzuweisen.
2. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die Internetplattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de)
4. Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download
bereit.
5. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de maßgeblich ist, wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen
zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
6. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle (vgl.
www.evergabe-online.de) zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen.
7. Eine Nichtberücksichtigung kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen.
9. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB (vgl. Unterschriftenfeld des Angebotes, Datum, Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung
abgibt, in lesbarer Form).
10. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den "AnA-Web" (vgl.
elektronische Form) werden diese Anforderungen erfüllt.
11. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Angebot (vgl. A1-Angebot) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot
beigefügt oder, soweit erforderlich, auf Aufforderung der Beschaffungsstelle in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) nachgereicht werden. Bei fehlender oder nicht fristgerechte
Einreichung kann das Angebot, nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle, vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
12. Die Angebotsabgabe und/oder die Nachreichung von Erklärungen, Nachweisen und Unterlagen per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des
Angebotes aus dem Vergabeverfahren.
13. Die Beschaffungsstelle kann Ausnahmen beispielsweise für Teststellungen, Angebotsmuster, Material- oder Produktproben in der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen
definieren.
14. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe und zur Angebotswertung ergeben sich aus der Angebotsaufforderung (vgl. Anlage 2-Angebotsaufforderung).
15. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
16. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
17. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (vgl. finanzielle, wirtschaftliche und fachliche
Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ.
18. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und
Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (vgl. beispielsweise AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die
Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen.
19. Besonders zu beachten sind die Referenzen und deren Mindestanforderungen (vgl. 2-Angebotsaufforderung und A2-Bieter- und Eignungsauskunft).
20. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
21. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen
a) über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 46 Absatz 1 UVgO und
b) ab einem voraussichtlichen Gesamtauftragswert in Höhe von 40.000 € den Bestimmungen des § 19 Absätze 1-5 des TVergG LSA in der jeweils gültigen Fassung.
22. Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 19 Absatz 1 des TVergG LSA auf elektronischem
Weg informieren.
23. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg (vgl. per E-Mail und /oder OBA-Nachrichtenfunktion) erst sieben Werktage nach Absendung der Information geschlossen werden (vgl.
§ 19 Absatz 1 S. 2 TVergG LSA).
24. Jeder Bieter kann sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße (vgl. § 19 Abs. 4 TVergG LSA) bei Vergaben an die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt mittels
schriftlichen oder elektronischen Antrag wenden (Anschrift: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 1., 2. und 3. Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Straße 2 in 06112 Halle (Saale); Telefon: +49 345
514-1529/ +49 345 514-1536 oder Telefax: +49 345 514-1115; E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de).
25. Es gilt deutsches Recht.
26. Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen. Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: 536ddec3-c689-4cbc-9dd3-779c38769726 Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=523880&cookieCheck
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