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Wartung und Inspektion von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Wohnanlagen in Bayern (Vergabenummer VOEK 283-22) (Германия - Тендер #42932859)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 42932859
Дата публикации: 19-06-2023
Источник тендера:


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Ausschreibungsdetails Wartung und Inspektion von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Wohnanlagen in Bayern (Vergabenummer VOEK 283-22)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:

19.06.2023

Teilnahme aktivieren bis:

19.07.2023 12:00

Abgabefrist Angebot:

19.07.2023 12:00

Geschäftszeichen:

VOEK 283-22

Vergabestelle:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle

Letzte Änderung:

19.06.2023 11:49

Meine e-Vergabe

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Straße, Hausnummer: Fasanenstraße 87 Postleitzahl (PLZ): 10623 Ort: Berlin E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen VOEK 283-22 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
  • elektronisch
  • ohne elektronische Signatur (Textform)
  • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
  • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

  • b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 19.07.2023 - 12:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 31.08.2023 c) Sprache deutsch 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
    https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=522405 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 19.07.2023 - 12:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art und Umfang der Leistung Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Wartung, Inspektion, Sichtkontrolle und Prüfung gem. DGUV Vorschrift 4 an insgesamt 125 Anlagen.
    ---
    Die Wartung, Inspektion und Dokumentation von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, nachfolgend als Wartung bezeichnet:
    - Erfolgt im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung.
    - Erfolgt mindestens gemäß der aktuellen FVLR - Richtlinie 08.
    (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.) und den Vorgaben in diesem LV.
    Darüber hinaus sind mindestens folgende Vorgaben zu beachten, gemäß Reihenfolge:
    1. Vorgaben des Errichters.
    2. Vorgaben des Herstellers.
    3. DIN 18232 Teil 2.
    4. Grundsätzlich: FVLR - Richtlinie 08, VdS 3830 und den Vorgaben in diesem LV.
    5. Sowie gemäß allen sonstigen, gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
    - Zudem ist durch den AN eine Sichtkontrolle (wie nachfolgend beschreiben) zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.
    - Austausch der verbrauchten Materialien, z.B.: Akkus.
    - Ist zu dokumentieren:
    - Durch ein Wartungsprotokoll, pro Anlage, vgl. DIN 18232 Teil 2
    - Zusätzlich ist eine geeignete Prüfplakette / Prüfaufkleber an der gewarteten Anlage anzubringen, diese zeigt das Datum der nächsten Wartung.
    - Der AN prüft und informiert die AG, ob alle notwendigen Unterlagen und Daten vorhanden sind, ggf. werden diese vom AN aktualisiert bzw. vervollständigt.
    ---
    Sichtkontrolle und Dokumentation der RWA - Anlagen allgemein:
    Die Sichtkontrolle bzw . Sichtprüfung wird nachfolgend als Sichtkontrolle bezeichnet:
    - Erfolgt entweder durch die AG oder den AN, gemäß den Angaben in der Bestandsliste.
    - Erfolgt im Intervall: alle 6 Monate (gemäß FVLR - Richtlinie 08), in Abhängigkeit der letzten Prüfung.
    - Eine dieser Sichtkontrollen erfolgt durch den AN, zusammen mit der jährlichen Wartung, die Pauschale für die Wartung beinhaltet somit auch alle Kosten für diese Sichtkontrolle.
    - Für die zweite, zusätzliche Sichtkontrolle ist eine separate Pauschale anzugeben.
    Der Umfang der Sichtkontrolle erfolgt mindestens gemäß der aktuellen FVLR - Richtlinie 08 (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V.) und den Vorgaben in diesem LV.
    Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben zu beachten, gemäß Reihenfolge:
    1. Vorgaben des Errichters
    2. Vorgaben des Herstellers
    3. Grundsätzlich: FVLR - Richtlinie 08, VdS 3830 und den Vorgaben in diesem LV
    4. Sowie gemäß allen sonstigen, gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
    - Bei RWA - Anlagen die elektrisch geöffnet werden, ist mindestens die Funktion (Öffnung & Schließung / Lüftungsfunktion) zu prüfen.
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    Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4
    Die Prüfung aller elektrischen Anlagenteile nach DGUV - Vorschrift 4:
    - Gemäß DGUV - Vorschrift 4 ist eine Prüfung alle 4 Jahre durchzuführen, in Abhängigkeit der letzten Prüfung.
    - Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einem anderen AN durchgeführt.
    - Ist zu dokumentieren. Zusätzlich ist eine geeignete Prüfplakette / Prüfaufkleber, an der geprüften Anlage anzubringen, diese zeigt das Datum der nächsten Prüfung.
    - Kann zeitgleich mit der Wartung durchgeführt werden.
    Hinweis : Eine Prüfung der elektrischen Anlagenteile nach DGUV - Vorschrift 4 wurde bisher noch nicht durchgeführt.
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    Der AN pflegt nach Vorgabe der AG die Bestandslisten für die RWA - Anlagen. F ür jede WE gibt es eine separate Bestandsliste. Diese Bestandslisten (Dateiformat : MS - Excel ) werden von der AG zur Verfügung gestellt (via E- Mail ). Zur Pflege der Bestandslisten gehören z. B.:
    - Das Prüfen, Aktualisieren und Korrigieren aller Einträge so z. B. Eintragen der festgestellten Mängel.
    - Die Dokumentation der erbrachten Leistung.
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    Detaillierte Angaben sind dem Vertrag (Anlage C-01) und seinen Anlagen zu entnehmen.
    c) Ort der Leistungserbringung Diverse Liegenschaften der Sparte Wohnen im Regionalbereich Süd in Bayern
    - Wohnanlage Neumarkterstr./ Riedgaustr., 81673 München
    - Wohnanlage Am Perlacher Forst, Leifstr./ Wikingerstr./ Minnewitstr., 81549 München
    - Wohnanlage Am Perlacher Forst/ Cincinnatistr./ Wikingerstr./ Leifstr./ Pennstr./ Lincolnstr./ Minnewitstr., 81549 München
    - Wohnanlage Am Lettenholz, General-Patton-Str., 83646 Bad Tölz
    6. Angaben zu Losen b) Angebote für Lose Angebote sind möglich für nur ein Los 7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Beginn des Leistungszeitraumes: 01.09.2023. Fest vereinbarte Vertragslaufzeit: 4 Jahre, bis zum 31.08.2027, mit der Option der zweimaligen Verlängerung um ein Jahr bis max. 31.08.2029.
    ---
    Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um 2 mal 1 Jahr verlängert werden, also maximal bis 31.08.2029. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
    9. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen entfällt
    10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
    11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=522405&criteriaId=30719
    12. Zuschlagskriterien Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet.
    13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss Nicht vorgegeben, alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft unterzeichnen eine Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung 14. Sonstige Angaben Für die Ausführung des Auftrags gelten Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB wie folgt:
    Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen.
    Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. (Montag - Donnerstag: 8- 16 Uhr; Freitag: 8 - 13 Uhr).
    Die Reaktionszeit beträgt max. 24 Stunden. Die Reaktionszeit bezeichnet die Zeitspanne, in der nach Meldung eines Notfalles, einer Störung, einer Nutzeranforderung oder dergleichen beim Personal des AN, mit der Störungs- bzw. Schadensbehebung am Ort des Notfalls, der Störungsbeseitigung am Ort der Störung bzw. mit der Umsetzung der Nutzeranforderung begonnen wird.
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    Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitgliedes sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen (Anlage B-05). Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
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    Auf Anforderung der Vergabestelle sind, wenn zutreffend, Unterauftragnehmererklärungen und Erklärungen zur Eignungsleihe (Anlage B-06) mit den entsprechenden Verpflichtungserklärungen und Erklärungen zur Eignung vorzulegen. Ebenfalls auf Anforderung sind die Nachweise der Berufserlaubnis (Registrierung in einem Register), die geforderten fachlichen Nachweise zu Qualifikationen und Ausbildungen sowie die Kopie der, wenn bereits mit ausreichender Deckung bestehend, Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen.
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    Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
    Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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    Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein.
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    Für das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis (Anlage B-02) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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    Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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    Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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    Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
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    Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Eine erste Prüfung erfolgt anhand der Angebotskalkulation zugrunde liegenden Angaben zu Produktivlohn und Stundenverrechnungssatz.
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    Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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    Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich. Der Bieter ist bis zum 31.08.2023 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande.
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    Fragen zu den Vergabeunterlagen sollten möglichst bis zum 07.07.2023, 12:00 Uhr ausschließlich bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
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    Nutzen Sie die Möglichkeit des Stellens von Teilnehmerfragen ausgiebig, bevor Sie sich evtl. entscheiden, kein Angebot abzugeben!
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    Anfragen, die auf anderem Wege eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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    Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
    Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
    Mail: ticket@bescha.bund.de
    Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr, Freitag 08:00 - 14:00 Uhr.
    Ausschreibungsunterlagen einsehen Eignungskriterien Anl_B-03_Bieterauskunft_Eignungskriterien.docx 09.06.2023 10:22 PDF XML XVergabe GUID: 41bd9827-b330-4677-8397-cfd6973303ce Link zu dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=522405&cookieCheck Seitenfunktionen Sitzung erneuern

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