FE 77.0607/2022/ - Verhältnis zwischen Gesamtlänge, Längsneigung und Abstand der Zwischenpodeste von barrierefrei nutzbaren Wegen (Германия - Тендер #42847131) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: e-Vergabe Номер конкурса: 42847131 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: e-Vergabe |
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Veröffentlichungsdatum:16.06.2023 (vorläufig)
Teilnahme aktivieren bis:08.08.2023 06:00
Abgabefrist Angebot:08.08.2023 06:00
Geschäftszeichen:Z2ky-FE 77.0607/2022/
Vergabestelle:Bundesanstalt für Straßenwesen
Letzte Änderung:16.06.2023 11:00
Meine e-Vergabeelektronisch via:
I.4) Art des öffentlichen AuftraggebersMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en)Andere Tätigkeit: Forschung
Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags Bezeichnung:FE 77.0607/2022/ - Verhältnis zwischen Gesamtlänge, Längsneigung und Abstand der Zwischenpodeste von barrierefrei nutzbaren Wegen
Referenznummer der Bekanntmachung:Z2ky-FE 77.0607/2022/
II.1.2) CPV-Code Hauptteil:Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
II.1.3) Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4) Kurze BeschreibungFE 77.0607/2022/ - Verhältnis zwischen Gesamtlänge, Längsneigung und Abstand der Zwischenpodeste von barrierefrei nutzbaren Wegen
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.:168.067,23
Währung:EUR Euro
II.1.6) Angaben zu den Losen keine Aufteilung des Auftrags in Lose II.2) Beschreibung II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B, NUTS 3)
Hauptort der Ausführung:51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
II.2.4) Beschreibung der BeschaffungDie zentrale Baunorm zur Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum DIN 18040-3 schreibt für Wege eine maximale Längsneigung von 3 % vor. Längsneigungen von über 3 % bis 6 % sind möglich, wenn in Abständen von höchstens 10,00 m Zwischenpodeste mit maximal 3 % Längsneigung angeordnet werden. Daneben ermöglicht sie im Rahmen einer Anmerkung auch Neigungen bis 12 %.
Durch diese starren Vorgaben ergibt sich bei Wegen, deren Längsneigung über 3 % und unter 6 % liegt, die Problematik, dass bereits bei einer geringen Überschreitung der 3 % Längsneigung spätestens alle 10,00 m Zwischenpodeste anzuordnen sind.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass die nationalen Normen zur Barrierefreiheit bislang keine Hinweise zur maximalen Anzahl der Läufe im Hinblick auf die Gesamtlänge eines geneigten Weges geben. Dies kann in der praktischen Anwendung zu sehr langen Neigungsstrecken mit vielen Läufen führen. Diese können dann aufgrund ihrer Gesamtlänge unabhängig von Zwischenpodesten zu einer verringerten Verkehrssicherheit führen und sind von den Zielgruppen aufgrund der eingeschränkten körperlichen Leistungsfähigkeit ggf. nicht mehr zu bewältigen.
Das Ziel des Forschungsvorhabens ist einerseits, einen wissenschaftlich abgesicherten Umgang mit Längsneigungen zwischen 3 % und 6 % in Bezug zum Abstand der Zwischenpodeste zu finden und entsprechend abgestufte Vorschläge in die Normungsarbeit einzubringen.
Andererseits sollen Möglichkeiten und Grenzen von Längsneigungen ab 6 % in Bezug zur Gesamtlänge von Neigungsstrecken untersucht und entwickelt werden. Unter der Hypothese, dass die Nutzung eines längeren Weges mit moderater Längsneigung für alle Nutzergruppen schwerer zu bewältigen ist als ein kürzerer, steiler geneigter Weg, sollen zudem Wege mit einer Längsneigung über 6 % im Vorhaben berücksichtigt werden. Hierbei sind Möglichkeiten und insbesondere auch Grenzen im Rahmen der durch DIN 18040-3 vorgegebenen 12 % Maximalneigung zu analysieren.
II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.:168.067,23
Währung:EUR Euro
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der RahmenvereinbarungLaufzeit in Monaten: 999
Dieser Auftrag kann verlängert werden:Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
II.2.10) Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen:nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Möglicherweise geforderte Mindeststandards- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Möglicherweise geforderte MindeststandardsNr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen in dem Fachbereich Verkehrstechnik oder Straßenentwurf - Nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 1).
Nr. 2: Kenntnisse und Erfahrungen bei der Erarbeitung von Regelwerken, Wissensdokumenten oder Vergleichbarem im Themenbereich des Straßen- und Verkehrswesens - Nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 2).
Nr. 3: Vorhandensein von Fachpersonal im Bereich der Verkehrswissenschaften für die Projektdurchführung - Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 1).
III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des AuftragsAufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen:ja
IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag:08.08.2023
Ortszeit:06:00
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können31.12.2023
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag:08.08.2023
Ortszeit:06:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3) Zusätzliche AngabenFür die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Villemombler Straße 76 Postleitzahl: 53123 Ort: Bonn Land: Deutschland (DE) Telefon: +49 228-94990 Fax: +49 228-9499163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet-Adresse: VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von RechtsbehelfenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung14.06.2023
Ausschreibungsunterlagen einsehen PDF XML XVergabe GUID: 71e9fcb7-6a89-48eb-a53d-1e59e66a3235 Link zu dieser Bekanntmachung: SeitenfunktionenDie e-Vergabe nutzt zum Speichern von Onlineaktivitäten und Informationen Sitzungs-IDs (auch Session-IDs genannt), die in der Regel in Cookies gespeichert werden. Diese sind erforderlich zur zusammenhängenden Kommunikation zwischen Webbrowser und Webserver. Durch Anklicken der Schaltfläche wird Ihre aktuelle Sitzung beendet, die Verbindungsdaten dieser Sitzung werden gelöscht und es wird eine neue Sitzung eröffnet. Alternativ wird Ihre Sitzung nach einstündiger Inaktivität automatisch beendet.