Railway construction works (Германия - Тендер #41476592) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG Номер конкурса: 41476592 Дата публикации: 05-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Frankfurt-on-Main: Railway construction works
2023/S 088-267020
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
21FEI50297 ETCS Lückenschluss VDE 8 / 9 Leipzig – Riesa(a), Bahnmarkleistungen NT_A1_32
ETCS Lückenschluss VDE 8 / 9 Leipzig – Riesa(a), Bahnmarkleistungen
Meißen
— Kabeltiefbau: Neubau Kabelkanäle, Kabelzug,
— Abbruch Fundamente Kabelverteiler, Signale,
— Neubau Fundamente Kabelverteiler, Signale, Signalausleger.
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
ETCS Lückenschluss VDE 8 / 9 Leipzig – Riesa(a), Bahnmarkleistungen
Section VI: Complementary information
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting GmbH, Salomonstraße 15, 04103 Leipzig
2. Möhler + Partner Ingenieure AG, Mußstraße 18, 96047 Bamberg
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweise des Auftraggebers zu Corona: 1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen. 2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
Meißen
— Kabeltiefbau: Neubau Kabelkanäle, Kabelzug,
— Abbruch Fundamente Kabelverteiler, Signale,
— Neubau Fundamente Kabelverteiler, Signale, Signalausleger.
Zusätzliche Leistungen zur Vorbereitung der Kabelverlegung im Bereich Wurzen:
- Prüfen von Rohrtrassen in Kabelschächten auf Beziehbarkeit
- Auspumpen von Kabelschächten
- Alternative Wege finden, dokumentieren und zur Bestätigung einreichen
- zusätzliche Trommeltransporte
Auf Grund der eng getakteten und bereits laufenden Sperrpausen hätte ein separates Ausschreiben der Leistung erheblicheAuswirkungen auf die zeitliche Abwicklung der Maßnahme, infolgedessen betriebliche Schwierigkeiten als auch unangemesseneZusatzkosten für das Projekt entstehen würden. Da das Herstellen einer Planungs- und richtlinienkonformen KabelanlageVoraussetzung für die LST-Montagearbeiten der Firma Siemens ist, kann auch aus terminlichen Gründen (IBN in 11/2023) keineandere Lösung gefunden werden.