Qualitative Erhebung im Projekt „Kinderrechtsbasierte Kriterien für das Strafverfahren – Kinder als Opferzeug*innen (Германия - Тендер #41103195) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bund.de Номер конкурса: 41103195 Дата публикации: 25-04-2023 Источник тендера: Bund.de |
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Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V. (DKHW) möchte in Kooperation mit der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des deutschen Institut für
Menschenrechte (DIMR) im
Rahmen des Projekts „Kinderrechtsbasierte Kriterien für das Strafverfahren“ qualitativ erheben, wie die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention in Strafverfahren in Bezug auf Kinder als
Opferzeug*innen umgesetzt werden, welche Hindernisse in der Praxis vorliegen und wie die Umsetzung gut gelingen kann. Eine Kombination von rechts- sowie sozialwissenschaftlicher oder
vergleichbarer Expertise ist wünschenswert.
Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes und der EU-Kinderrechtsstrategie in Deutschland. Seit 2017 wird sie vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert, um Handlungsfelder zu identifizieren sowie Projektmaßnahmen zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland zu entwickeln
und implementieren. Zudem erarbeitet sie politische Handlungsimpulse und vernetzt relevante Akteur*innen. Die Arbeitsschwerpunkte reichen von Kinderrechten im kommunalen Verwaltungshandeln
sowie Kinder- und Jugendbeteiligung über Kinderrechte in der digitalen Welt bis zu Kindgerechter Justiz.
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte beobachtet und bewertet kritisch die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention durch Bund, Länder und
Gemeinden. Dazu prüft sie Gesetze, initiiert eigene Forschungsvorhaben und erläutert die Vorgaben der Konvention an unterschiedliche Verantwortungsträger*innen in Politik und
Zivilgesellschaft und natürlich auch an Kinder und Jugendliche selbst.
Die Koordinierungsstelle und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention setzen sich in verschiedenen Kooperationsprojekten seit vielen Jahren mit den Kriterien für eine kindgerechte
Justiz in Deutschland auseinander.
Jedes Jahr sind tausende Kinder an Justizverfahren beteiligt. Wie Kinder ein Verfahren erleben, ob es kindgerecht ist, darf jedoch nicht nur vom individuellen Engagement der Verfahrensbeteiligten oder des Gerichts abhängen. Die Verwirklichung des Rechts auf ein kindgerechtes Verfahren muss systematisch und strukturell abgesichert sein. Das gemeinsame abgeschlossene Pilotprojekt vom Deutschen Kinderhilfswerk und dem Deutschen Institut für Menschenrechte "Kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren" hatte das Ziel, die Umsetzung einheitlicher, auf internationalen Vorgaben basierender kinderrechtsbasierter Kriterien in der familiengerichtlichen Praxis zu erproben.
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