Sommerarbeiten/Offenlandpflege (Mahd mit Materialentsorgung) im Bereich des Bundesforstbetriebes Thüringen-Erzgebirge - VOEK 125-23 (Германия - Тендер #40916935)
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Ausschreibungsdetails Sommerarbeiten/Offenlandpflege (Mahd mit Materialentsorgung) im Bereich des Bundesforstbetriebes Thüringen-Erzgebirge - VOEK 125-23
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:
20.04.2023
Teilnahme aktivieren bis:
26.05.2023 12:00
Abgabefrist Angebot:
26.05.2023 12:00
Geschäftszeichen:
VOEK 125-23
Vergabestelle:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Straße, Hausnummer: Fasanenstraße 87
Postleitzahl (PLZ): 10623 Ort: Berlin E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b)
Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen VOEK 125-23 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 26.05.2023 - 12:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 20.06.2023 c) Sprache deutsch 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen
für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=512853 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 26.05.2023 - 12:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art
und Umfang der Leistung Offenlandpflege (Mahd mit Materialentsorgung) für den Bundesforstbetriebes Thüringen-Erzgebirge
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Los 1: Revier Klosterlausnitz, Zeitz, Kalmberg, Seehausen, Ruppersdorf
Es sind auf eine Fläche von 402.318 qm Maßnahmen in der Offenlandpflege zu erbringen, gemäß Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Anlage C-04a), Leistungsbeschreibung (Anlage C-03b),
Vorbemerkung zur Leistungsbeschreibung (Anlage C-03a), Zusätzliche Vertragsbedingungen (Anlage C-01) und Ergänzende Vertragsbedingungen (Anlage C-02)
Abbau Verbißschutzzaun 4.515 m
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Los 2: Revier Ohrdruf und Arnstadt
Es sind auf eine Fläche von 12.610 qm Maßnahmen in der Offenlandpflege zu erbringen, gemäß Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Anlage C-04a), Leistungsbeschreibung (Anlage C-03b),
Vorbemerkung zur Leistungsbeschreibung (Anlage C-03a), Zusätzliche Vertragsbedingungen (Anlage C-01) und Ergänzende Vertragsbedingungen (Anlage C-02)
b) CPV-Codes Hauptteil (1):
Dienstleistungen in der Forstwirtschaft (77200000-2)
c) Ort der Leistungserbringung Los 1
Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge in den Revieren Klosterlausnitz, Zeitz, Kalmberg, Seehausen, Ruppersdorf
Los 2
Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge in den Revieren Ohrdruf und Arnstadt
6. Angaben zu Losen a) Anzahl, Größe und Art der Lose 2 Lose (Gebietslose)
Offenlandpflege (Mahd mit Materialentsorgung) für den Bundesforstbetriebes Thüringen-Erzgebirge
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Los 1: Revier Klosterlausnitz, Zeitz, Kalmberg, Seehausen, Ruppersdorf
Es sind auf eine Fläche von 402.318 qm Maßnahmen in der Offenlandpflege zu erbringen, gemäß Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Anlage C-04a), Leistungsbeschreibung (Anlage C-03b), Vorbemerkung
zur Leistungsbeschreibung (Anlage C-03a), Zusätzliche Vertragsbedingungen (Anlage C-01) und Ergänzende Vertragsbedingungen (Anlage C-02)
Abbau Verbißschutzzaun 4.515 m
-
Los 2: Revier Ohrdruf und Arnstadt
Es sind auf eine Fläche von 12.610 qm Maßnahmen in der Offenlandpflege zu erbringen, gemäß Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Anlage C-04a), Leistungsbeschreibung (Anlage C-03b), Vorbemerkung
zur Leistungsbeschreibung (Anlage C-03a), Zusätzliche Vertragsbedingungen (Anlage C-01) und Ergänzende Vertragsbedingungen (Anlage C-02)
b) Angebote für Lose Angebote sind möglich für alle Lose 7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Beginn der Leistungsfrist: 15.06.2023
Ende der Leistungsfrist: 30.09.2023
Option: Keine
Der Vertrag ist für die Vertragspartner nur aus wichtigem Grund außerordentlich kündbar (Punkt 14 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen, Anlage-C01).
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
Es gelten die Zahlungsbedingungen gem. § 17 VOL/B.
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Der Bieter kann den beigefügten Vordruck (Bieterauskunft mit
Eigenerklärungen vollständig ausgefüllt, einschließlich Referenzangaben) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden (vgl. § 35 Abs. 3 UVgO), geforderte
Eignungsnachweise
und Zertifizierungen (die nicht Bestandteil der EEE sind) aus der Bieterauskunft mit Eigenerklärungen sind bei Verwendung der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) beizufügen. Die
Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 41 Abs. 2 UVgO nach.
1. Einzelbieter / Bietergemeinschaft.
2. Angaben zum Unternehmen:
2.1 Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder
Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder
Gesetz Vertretungsberechtigten).
2.2 Angaben zu Zertifizierungen des Unternehmens. Eigenerklärung, ob das
Unternehmen Präqualifikationen (z.B. AVPQ, PQ Bau) besitzt.
3. Eigenerklärung des Bieters gemäß § 31 UVgO, § 124 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4, Nr. 7 und
Nr. 9 GWB und § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB
4. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 31 UVgO und § 123 Abs. 4 Nr. 1
GWB
5. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen
Unfallversicherung
6. Eigenerklärung zu Gründen für Nichtausschluss und Selbstreinigungsmaßnahmen
nach § 125 Abs. 2 GWB und § 123 Abs. 4 S. 2 GWB
7. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (gemäß § 33
Abs. 2 UVgO ist ein Nachweis der bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung in
der Höhe der abgeschlossenen Versicherungssummen den Angebotsunterlagen
beizufügen)
8. Eigenerklärung zu Verstößen gegen weitere Gesetze nach § 124 Abs. 2 GWB
9. Angaben zu Umsätzen
10. Angaben zu Unterauftragnehmerleistungen: Der Einsatz von Unterauftragnehmern ist nicht gestattet und führt zum Auschluß des Angebotes aus dem Verfahren.
10.1. Angaben zu Unterauftragnehmerleistungen - entfällt -
10.2. Eignungsleihe
11. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
12. Zusätzliche Angaben zum Unternehmen
13. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Bei Bietergemeinschaften reicht es
aus, wenn die Referenz-Angaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Benennung von 3 Referenzen.Benennung von mindestens 3
vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart Offenlandpflege von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand
dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen
tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Die unter Pkt. 13 der Bieterauskunft geforderten Angaben zu Referenzangaben sind in den Tabellen einzutragen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Es werden nur
Referenzen berücksichtigt, die bei Nachfrage von der
benannten Ansprechperson des Referenzauftraggebers bestätigt werden. Nicht nachvollziehbare oder falsche Angaben zu Referenzen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Nichtvorlage einer der vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise
führen zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren.
Die Verwendung der von der AG vorgegebenen Vordrucke (u.a. Angebotsschreiben, Bieterauskunft, Leistungsverzeichnis/Preisblatt) ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind
unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes. Ein unvollständig abgegegebnes Leistungsverzeichnis/Preisblatt führt ebenfalls zum Ausschluss aus dem Verfahren.
12. Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist je Los die niedrigste Gesamtsumme in € netto.
Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
14. Sonstige Angaben Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anlage B-01)
- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)
- Preisblatt / Leistungsverzeichnis (Anlagen C-04)
- Ggf. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05)
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Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
- die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anlage B-03)
- die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anlage B-06) und die entsprechend ausgefüllte Bieterauskunft mit
Eigenerklärung (Anlage B-03) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher
- Kopie der Betriebs-Haftpflichtversicherung
- Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder Nachweis der Registrierung in der Handwerkskammer oder gleichwertig (Gleichwertigkeit ist zu erläutern)
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Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
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Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitgliedes sowie ein Mitglied als
bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der
Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters
und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden
Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche
Erklärung ersetzt werden.
Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung
zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. Für
das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung
und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder
Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe schriftlich darauf
hinzuweisen. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer
neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die
Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der
Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de /datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der
Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung
ungewöhnlich niedrig sind.
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Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu
erläutern, ggf. unter Zuhilfenahme der VHB Formblätter 221/222 oder 223. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf
sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Teilnehmerfragen:
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 15.05.2023, ausschließlich bei der evergabe-Plattform eingehen. Anfragen, die
auf anderem Wege eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz
für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die
evergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die
Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der evergabe-Plattform registrierte
Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe
HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail:ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: 97019422-764d-4a67-bfe0-ca7015201165 Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=512853&cookieCheck
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