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Ausschreibungsdetails Wartungs- und Inspektionsdienstleistungen für Wärmeversorgungsanlagen in 33605 Bielefeld, Detmolder Str. 440, Bundespolizei Ausbildungszentrum Bielefeld - VOEK 219-22
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:
17.03.2023
Teilnahme aktivieren bis:
26.05.2023 12:00
Abgabefrist Angebot:
26.05.2023 12:00
Geschäftszeichen:
VOEK 219-22
Vergabestelle:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Straße, Hausnummer: Fasanenstraße 87
Postleitzahl (PLZ): 10623 Ort: Berlin E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b)
Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen VOEK 219-22 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 26.05.2023 - 12:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 10.07.2023 c) Sprache deutsch 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen
für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=507840 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 26.05.2023 - 12:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art
und Umfang der Leistung Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartungs- und Inspektionsdienstleitungen für Wärmeversorgungsanlagen.
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Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
-Inspektion und Wartung der Wärmeversorgungsanlagen 1x jährlich (gem. VDMA 24186-2, mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers „Buderus“ und den Leistungsinhalten der
Arbeitskarte KG 420 und ergänzend Inhalte der Arbeitskarte KG 480)
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Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
-12 Wärmeversorgungsanlagen
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Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
-Die Monteureinsätze für Instandhaltungsmaßnahmen nach einem gesonderten Auftrag der AG
-Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen außerhalb der Wartung/ Inspektion vereinbart
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Der AN verpflichtet sich bei der Wartung und ggf. Instandsetzung alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV, die
Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln für Arbeitsstätten, AMEV-Richtlinien, Vorgaben der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der
Technik einzuhalten.
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Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durchzuführen.
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Der AN ist verpflichtet, alle erforderlichen Wartungsmaßnahmen durchzuführen. Die Wartung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben der Hersteller. Dem AN werden zudem die im
Leistungsverzeichnis sowie in den Arbeitskarten (Anlagen_C-02) enthaltenen Leistungen übertragen. Die Inhalte der Arbeitskarten sind nicht abschließend und es besteht kein Anspruch auf
Vollständigkeit.
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Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in den
Arbeitskarten / dem Instandhaltungsplan erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nur nach vorheriger
Rücksprache mit der AG und deren Zustimmung.
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Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht
kein Rechtsanspruch.
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Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden zu beseitigen. Er hat
die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen
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Weitere Angaben sind den besonderen Vertragsbdingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
b) CPV-Codes Hauptteil (1):
Reparatur und Wartung von Heizanlagen (45259300-0)
c) Ort der Leistungserbringung Der Ausführungsort ist das Ausbildungszentrum der Bundespolizei Bielefeld, Detmolder Str. 440, 33605 Bielefeld.
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Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.
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Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist
berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen
gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
6. Angaben zu Losen a) Anzahl, Größe und Art der Lose keine Losaufteilung
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Beginn des Leistungszeitraumes: 01.09.2023
Ende des Leistungszeitraumes ohne Verlängerungsoption: 31.08.2025
Ende des Leistungszeitraumes mit Verlängerungsoption: 31.08.2027
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Das Vertragsverhältnis verlängert sich, sofern nicht eine Vertragspartei jeweils mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, 2-malig jeweils um 1
weiteres Jahr. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet damit spätestens
am 31.08.2027, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
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Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten des Auftraggebers rechtzeitig vor Beginn abzustimmen.
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Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durchzuführen.
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Der AN hat den geplanten Termin für die Durchführung der Leistung gemeinsam mit dem Beauftragten der AG mindestens 5 Werktage vorher nochmalig abzustimmen, und sich den Termin für die
tatsächliche Ausführung schriftlich bestätigen zu lassen.
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Der Zeitpunkt der Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Abläufe des Nutzers mit dem Beauftragten der AG rechtzeitig vor Beginn
abzustimmen.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
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Aus Gründen der limitierten Zeichenverfügbarkeit einzelner Felder auf der Vergabe-Plattform, werden nachfolgend Informationen zu den einzureichenden Unterlagen und dem Datenaustausch von
Leistungsverzeichnissen nach GAEB aufgelistet:
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Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anlage B-01)
- Leistungsverzeichnis (Anlage B-02)
- Bieterauskunft und Eignungskriterien (Anlage B-03)
- Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) -bei Abgabe eines Festpreises- oder optional die Preisgleitklausel (Anlage C-03)
- Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05) -sofern zutreffend-
- Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung
- Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters -betrifft Einzelunternehmen-
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Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
- Erklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06, Seite 1) und Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06, Seite 2)
- Erklärung zur Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 3) und Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 4)
- Bieterauskunft und Eignungskriterien zzgl. Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe
- Nachweis: Facharbeiterabschluss der IHK bzw. Handwerkskammer in Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik oder Gebäude- und Energietechnik oder vergleichsweise einem anderen Gewerk der
Versorgungstechnik
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Unmittelbar vor Beginn der Arbeiten:
-Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-04 Verschwiegenheitserklärung) zu verpflichten und von
diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen.
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---Die Nichtvorlage von geforderten Eigenerklärungen oder Nachweisen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.---
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Für den Datenaustausch von Leistungsverzeichnissen nach GAEB (Datenart 83 Angebotsanforderung,Datenart 84 Angebotsabgabe), gilt folgendes: Leistungsverzeichnisse [DA 83 (Angebotsanforderung)]
sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Bei Angebotsabgabe ist neben der Textform des Leistungsverzeichnisses (in .pdf) nach Möglichkeit auch eine Datei nach DA 84 (Angebotsabgabe) beizufügen.
Auch bei erfolgtem Datenaustausch nach GAEB bleibt die Textform immer Vertragsgrundlage. Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind unbedingt vom Bieter auszufüllen (auch
geforderte Hersteller-/ Typangaben), sofern nicht von der AG vorgegeben.
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=507840&criteriaId=29799
12. Zuschlagskriterien Als Zuschlagskriterium wird der Gesamtnettopreis der Wartung und Inspektion der Wärmeversorgungsanlagen (ohne der Preise für die Bedarfsleistungen) zu 100 % gemäß
Leistungsverzeichnis bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
14. Sonstige Angaben Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-04) zu verpflichten und von diesem
vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. Soweit der AN in Ausführung
der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der
anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.
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Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt
sind.
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Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitgliedes sowie ein Mitglied als
bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der
Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
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Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 15.05.2023 zu stellen, damit zusätzliche
Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestel-le
zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von
Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters
und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden
Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche
Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung
zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. Für
das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis (Anlage B-02) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung
seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende
Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus
für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den
der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter bei Festpreisangeboten im Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder optional in die
Preisgleitklausel (Anlage C-03) einzutragen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf
hinzuweisen. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer
neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die
Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter
nicht.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der
Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen
der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom
Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
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Vom Bieter ist entweder das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder optional das Formular Preisgleitklausel (Anlage C-03) auszufüllen, von denen das vom Bieter
gewählte Formular für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei
Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot
ausgeschlossen werden.
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Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich. Der Bieter ist bis zum 10.07.2023 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag
rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande; eine eventuelle spätere
urkundliche Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes hat nur deklaratorischen Charakter.
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Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr Ausschreibungsunterlagen einsehen Eignungskriterien Anlage_B-03_Bieterauskunft_Eignungskriterien.docx 17.03.2023 08:49 PDFXML XVergabe GUID: adb76acd-0043-416c-bafa-b031acb8e645 Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=507840&cookieCheck
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