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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bund.de Номер конкурса: 38640048 Дата публикации: 17-02-2023 Источник тендера: Bund.de
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aus der Bekanntmachung, wenn Sie:
eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna; Nationale Identifikationsnummer: nicht
angegeben; Postanschrift: Rathausplatz 1; Ort: Limbach-Oberfrohna; NUTS-Code: DED45; Postleitzahl: 09212; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): Verdingungsstelle; Telefon: +49 372278205; E-Mail:
verdingungsstelle@limbach-oberfrohna.de; Fax: +49 372278303; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: https://www.limbach-oberfrohna.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame
Beschaffung: nicht angegeben I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/2704670/zustellweg-auswaehlen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:
elektronisch via (URL): https://www.evergabe.de; I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeiten: Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt
II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Stadt Limbach-Oberfrohna, Sanierung Hort „Wirbelwind“, Planung Technische Ausrüstung HLS HOAI § 55;
Referenznummer der Bekanntmachung: 13/23_hls II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 71321000; CPV-Code Zusatzteil: II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Stadt
Limbach-Oberfrohna, Sanierung Hort „Wirbelwind“, Planung Technische Ausrüstung HLS HOAI § 55 Anlagengruppen 1, 2 und 3 II.1.5) Geschätzter Gesamtwert: Wert ohne MwSt.: 59000,00 EUR
II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los-Nr.: entfällt II.2.2) weitere CPV-Codes: nicht angegeben II.2.3) NUTS-Codes: DED45;
Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Hort „Wirbelwind“; Straße, Hausnummer: Hauptstraße 30; Postleitzahl: 09212; Ort: Limbach-Oberfrohna / OT Kändler; Land: Deutschland
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Planung Technische Ausrüstung HLS HOAI § 55 Anlagengruppen 1, 2 und 3 für das Vorhaben Sanierung Hort
„Wirbelwind“, 09212 Limbach-Oberfrohna Hauptstraße 30 / OT Kändler, Leistungsphasen: LPH 1-9 Honorarzone: II vorläufige anrechenbare Kosten: KGR 410: 30.400,00 € netto, KGR 420:
115.400,00 € netto, KGR 430: 15.500,00 € netto. Besondere Leistungen: Erfassen und Erstellen von Bestandsplänen, Erstellen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung mit Lebenszykluskosten
für mind. 3 Varianten der Wärmeversorgung, Prüfen und Werten von Nebenangeboten, Prüfen und Werten von Nachträgen dem Grunde und der Höhe nach. Termine: bis 07.07.2023 Entwurfsplanung LPH
3 f. Beantragung Förderung, Fertigstellung Genehmigungsplanung LPH 4 nach Absprache, 2023/2024 bauliche Umsetzung (LPH 5-9) unter dem Vorbehalt der Fördermittelgewährung. Der Hort
Wirbelwind befindet sich im ehemaligen und unter Denkmalschutz stehenden Rathaus aus dem 20. Jahrhundert. Derzeit werden zwei Klassenstufen der benachbarten Grundschule betreut. Die Einrichtung
befindet sich in Trägerschaft der Bona Vita gGmbH Limbach-Oberfrohna. Weiterhin ist derzeit im Gebäude ein Raum für die Ortsvorsteherin und die Ausgabeküche und der Speiseraum für alle
Grundschüler im Dachgeschoss untergebracht. Der Bauhof nutzt zu dem Teilbereiche des Kellergeschosses. Im Jahr 2022 wurde eine Standortkonzeption zur Erfassung der inhaltlichen und baulichen
Mängel durch Heusner Melmert Architekten aus Berlin erstellt. Ziel war die inhaltliche Optimierung des Hortes und die Bestandsaufnahme der baulichen Mängel. Zudem sollen perspektivisch die
Ortsvorsteherin und der Bauhof aus dem Gebäude ausgelagert und damit eine Mischnutzung vermieden und mehr Kapazitäten für den Hort geschaffen werden. Die derzeitige Betriebserlaubnis ist
für 51 Kinder ausgestellt. Nach Umsetzung der Standortkonzeption und der baulichen Maßnahmen kann die räumliche Kapazität auf 68 Kinder erweitert werden. Neben der Neustrukturierung der
Bereiche und Abstellung der baulichen und inhaltlichen Mängel (siehe Standortkonzeption), soll auch die Haustechnik erneuert werden. Die Wärmeversorgung erfolgt derzeit noch über eine
Gastherme. Es soll mittels einer Variantenuntersuchung eine nachhaltige Lösung zur neuen Wärmeversorgung gefunden und umgesetzt werden. Ebenso ist keine flächendeckende Gefahrenmeldeanlage
und Sicherheitsbeleuchtung vorhanden. Es muss demzufolge eine neue Hausalarmierungsanlage und Sicherheitsbeleuchtung eingebaut werden. Ebenso ist ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Das im
Jahr 2017 im Rahmen der Errichtung des 2. Rettungsweges (Stahltreppe) erstellte Brandschutzkonzept wurde nur für den Teilbereich der Maßnahme erstellt und geprüft. Alle Maßnahmen sind
unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes zu treffen und mit diesem abzustimmen. Ebenso ist die Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu den räumlichen Anforderungen
an Kindertageseinrichtungen einzuhalten und die Leitlinie zum wirtschaftlichen Bauen der Stadt Limbach-Oberfrohna v. 01.09.2022 zu beachten. Die Außenanlagen müssen zudem neu strukturiert
und für die Nutzung des Hortes erweitert (Bolzplatz), sowie für die Mitarbeiter neue Parkplätze geschaffen werden. Dafür soll ein Teilbereich des benachbarten Flurstückes 8/4 genutzt
werden. Es ist dabei die Zufahrtsmöglichkeit des Zweckverbandes Frohnbach zu deren Technischen Anlagen und die Überflutungsfläche nach Hochwasserrisikomanagementplan zu beachten. Die Stadt
möchte nach einem neuen Förderprogramm für Ganztagsbetreuung eine Förderung beantragen, welche voraussichtlich in diesem Jahr verabschiedet wird. Im Koalitionsvertrag zur aktuellen
Legislaturperiode haben sich die Parteien auf einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 01.08.2026 geeinigt. Die Anpassung erfolgt zunächst stufenweise, sodass die im
Schuljahr 2026/2027 in Klassenstufe 1 befindlichen Kinder den Rechtsanspruch haben. Erst im Schuljahr 2030/2031 haben alle in den Klassenstufen 1 bis 4 befindlichen Grundschüler einen
Rechtsanspruch. Die Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der notwendigen Infrastruktur fließen in zwei Teilen. Zunächst wurden die Hilfen aufgrund der Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den
Ländern zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ausgereicht. In einem zweiten Teil soll nun eine Basisförderung ausgereicht werden. Dafür fehlt
aber derzeit noch die Vereinbarung mit dem Bund und damit auch eine entsprechende ländergesetzliche Grundlage. Die Verabschiedung der neuen Förderung soll in diesem Jahr erfolgen. II.2.5)
Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Qualitätskriterium - Name: Analyse der Aufgabenstellung und Projektanforderungen / Gewichtung: 30; Qualitätskriterium - Name:
Projektabwicklung / Gewichtung: 30; Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung - Personal / Gewichtung: 25; Qualitätskriterium - Name: Verfügbarkeit / Gewichtung:
5; Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 10; II.2.6) Geschätzter Wert ohne MwSt.: II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
Beginn: 24.04.2023 / Ende: 31.12.2024; Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja; Beschreibung der Verlängerungen: In Abhängigkeit von der Finanzierung. II.2.10) Angaben über
Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen: entfällt II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz:
II.2.14 Zusätzliche Angaben: Für den Auftrag gelten folgende terminliche Rahmenvorgaben: Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens. Abschnitt III - Rechtliche,
wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-
oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1) Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" zu
tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Der Nachweis über Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist durch Eintrag in einem Berufs-
oder Handelsregister und/oder ggf. auf andere Weise zur Berufsqualifikation zu erbringen. Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
Bieters zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige
juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet d. BRD niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutsche Berufsbezeichnung
nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der RL 2005/36/EG (geä. durch RL 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet
tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach RL 2005/36/EG angezeigt haben. 2) Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister: Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer
und Vorlage Nachweis wie folgt: Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers u./o. der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Person durch
Nachweis der Berechtigung zur Führung der unter 1) genannten Berufsbezeichnung. 3) Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister (bei Eintragungspflicht): Hierzu Angabe von Register,
Zeitpunkt der Eintragung, Nr. und Vorlage HR-Auszug. 4) Angaben zur Identität Rechtsform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., E-Mail,
usw.). 5) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2
Jahren: – gem. §21 Abs.1 S.1 o. 2 SchwarzArbG oder – gem. §21 Abs.1 AEntG oder – gem. §19 Abs.1 MiLoG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung (§125 GWB). 6) Neben Einzelunternehmen sind Bewerbergemeinschaften
(BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr. VI.3) Ziffer 6 der Bekanntmachung. Rechtsform von BG: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Abgabe der Erklärung, dass Mitglieder
der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen
abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein
Einzel Bewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb
wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: 1) Erklärung zum
Verpflichtungsgesetz: Erklärung, dass die am Auftrag beteiligten Mitarbeiter bereit sein werden, sich nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) verpflichten zu lassen. 2) Erklärung
gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG): Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen und dass ich/wir nicht
wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 belegt worden bin/sind. Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden
Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern
können. 3) Rechtlich und wirtschaftliche Verknüpfungen: Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob
wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung. 4) Unabhängigkeit von Ausführungs- und
Lieferinteressen: Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. 5) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Erklärung über
das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den gestellten Anforderungen und Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung einer in der EU zugelassen Versicherung.
Erforderlicher Umfang siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“. 6) Spezifischer Jahresumsatz: Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der
letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise). Sind die Informationen zum Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen
gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat. Erforderlicher Mindestjahresumsatz siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.; Möglicherweise geforderte
Mindeststandards: Ergänzend zu: 5) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000 EUR für
sonstige Schäden von 500.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es
ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die
Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit
Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall
nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. 6) Spezifischer Jahresumsatz: Es ist der („spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des
Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren in Summe in Euro netto anzugeben. Es wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von 60.000 EUR/brutto gefordert - Mindestforderung. III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Geeignete Referenzen: Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte
Dienstleistungen einzureichen; zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurück liegen (max. Zeitraum siehe unter
Mindeststandards). Je Referenz ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos + Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die
Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang sollte 3 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten. An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen
siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“. 2) Eignungsleihe: Erklärung, ob das Unternehmen zur Erfüllung der Eignungskriterien der Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch nimmt (Eignungsleihe gem. §47 VgV); hierzu Angabe von Name und der in Anspruch genommen Kapazität sowie Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens mit gesamtschuldnerischer
Haftung. 3) Unterauftragsvergabe: Erklärung, ob das Unternehmen beabsichtigt einen Teil des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte weiterzuvergeben (Unterauftragsvergabe
§36 VgV); hierzu Bezeichnung der betroffenen Leistung (Art, Umfang) und Name und Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. Nachweise zur Eignung der Dritten müssen mit dem Angebot
zum Einreichungstermin nicht vorgelegt werden. Der Auftraggeber fordert derartige Nachweis ggf. von den Bewerbern, die in die engere Wahl kommen und behält sich vor, die Eignung der Dritten
für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen. 4) Verpflichtungserklärung Anderer Unternehmen: Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird
(Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der
Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers, sofern die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung
des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Ergänzend zu 1): Es sind Referenzen vorzustellen, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Siehe hierzu auch: „Antragsbogen IX Eignungsmatrix“. Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsleistungen werden Referenzen
gefordert, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllen müssen. A) bis C) müssen durch jedes Referenzobjekt erfüllt werden: A) Fachgebiet für alle Referenzobjekte: Planung
Technische Ausrüstung HLS HOAI § 55 Anlagengruppen 1, 2 und 3. B) Beginn der Erbringung der Planungsleistungen: nach dem 01.01.2013. C) Spätester Zeitpunkt der Objektfertigstellung:
Zeitpunkt der Bewerbung. D) bis G) können durch jeweils verschiedene Referenzobjekte erfüllt werden: D) Planung an einem Objekt entspr. Bauwerkszuordnungskatalog: 4400
Kinderbetreuungseinrichtungen -> mind. 1 Referenz. E) Vollständig Erbrachte Leistungsphasen mind. 2 bis 8 -> mind. 1 Referenz F) Honorarzone mind.: II (zwei) -> mind. 1
Referenz G) Baukosten DIN 276 KGR 410+420+430 von mind. 200.000 Euro/Brutto -> mind. 1 Referenz III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen: entfällt III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand (nur für Dienstleistungsaufträge): Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die
einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt,
Landschaftsarchitektin, Landespfleger oder Landespflegerin“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt, Landschaftsarchitektin, Landespfleger, Landespflegerin
tätig zu werden. III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen. III.2.3) Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind: ja Abschnitt IV Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben. IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs: entfällt IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein; IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: nicht angegeben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang
der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 21.03.2023; Ortszeit: 23:59 IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6) Bindefrist
des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.05.2023 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag: 22.03.2023; Ortszeit: 10:00, Ort: ; Angaben über befugte Personen und
das Öffnungsverfahren: Abschnitt VI Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein; Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer
Bekanntmachungen: nicht angegeben VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen: entfällt VI.3) Zusätzliche Angaben: 1) Es sind die zum Download bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung; 2) Die ausgefüllten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine
fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind nicht erforderlich. In Papierform eingereichte oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt; 3)
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig, ebenso Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachangebote von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher
Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge; 4) Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen
gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten
als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der
zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung, die von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen
sind; 5) Ein Bewerber, der die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss seinen eigenen Bewerberbogen zusammen mit jeweils einem separaten Bewerberbogen
für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Unternehmen als Teilnahmeantrag übermitteln. Dies gilt insbesondere für techn. Fachkräfte o. Stellen, die nicht unmittelbar dem Unternehmen
angehören, deren Kapazitäten das Unternehmen in Anspruch nehmen möchte; 6) Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach
Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, hat der Bewerber den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze
europarechtswidrig sind. Sofern auf die HOAI Bezug genommen wird dienen die Honorartafeln zur Preisorientierung. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen
Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen. 8) Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: Antragsbogen vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und ergänzt um die darin
aufgeführten Dokumente, Vertragsentwurf unterzeichnet, Ausführungen zu den Zuschlagskriterien, siehe hierzu „Antragsbogen X Zuschlagsmatrix“. 9) Der Auftraggeber stellt mit den
Vergabeunterlagen einen Vertragsentwurf zur Verfügung, dem die Einzelheiten und die Zahlungsbedingungen, etc., entnommen werden können. Die Bestimmungen dieses Vertragsentwurfes sind bindend,
sofern einzelne Regelungen im Verhandlungsverfahren nicht abweichend vm Vertragsentwurf vereinbart werden. Es ist den Bietern nicht gestattet, einseitig Änderungen an dem Vertragsentwurf
vorzunehmen. Die in dem Vertragsentwurf noch offenen Punkte werden anhand des Angebots des Zuschlagsbieters und der Vertragsverhandlungsergebnisse vom Auftraggeber ergänzt. Angaben zu den
Honorarbestandteilen sind im Honorarblatt vorzunehmen. Endgültig werden 2 Verträge abgeschlossen aufgrund fördertechnischen Rahmenbedingungen (unterschiedliche Abrechnungsstellen für
Bauteile: Mauersanierung über Städtebauförderung, Besucherzentrum über Thüringer Aufbaubank). In die Verträge werden die in Vergabeverfahren verhandelten Grundlagen übernommen. VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
Landesdirektion Sachsen; Postanschrift: Braustraße 2; Ort: Leipzig; Postleitzahl: 04107; Land: Deutschland; E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de; Telefon: +49 3419770; Internet-Adresse:
https://www.lds.sachsen.de; Fax: +49 3419771049 VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach §
160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 13.02.2023 Weitere Informationen
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