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Expertise über die Wirkungen des Fünften und Sechsten Änderungsgesetzes des Conterganstiftungsgesetzes (Германия - Тендер #38640006)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 38640006
Дата публикации: 17-02-2023
Источник тендера:


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Ausschreibungsdetails Expertise über die Wirkungen des Fünften und Sechsten Änderungsgesetzes des Conterganstiftungsgesetzes

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:

17.02.2023

Teilnahme aktivieren bis:

20.03.2023 10:00

Abgabefrist Angebot:

20.03.2023 10:00

Geschäftszeichen:

BMFSFJ_2023_006

Vergabestelle:

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Letzte Änderung:

17.02.2023 01:00

Meine e-Vergabe

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Straße, Hausnummer: Glinkastraße 24 Postleitzahl (PLZ): 10117 Ort: Berlin Telefon: +49 221 36734259 Telefax: +49 221 36734664 E-Mail: zentrale-beschaffung@bafza.bund.de Internet-Adresse: http://www.bmfsfj.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen BMFSFJ_2023_006 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
  • elektronisch
  • ohne elektronische Signatur (Textform)

  • b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 20.03.2023 - 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 31.05.2023 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
    https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=502739 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Name: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ Straße, Hausnummer: An den Gelenkbogenhallen 2-6 Postleitzahl (PLZ): 50679 Ort: Köln Telefon: +49 221 36734259 Telefax: +49 221 36734664 E-Mail: zentrale-beschaffung@bafza.bund.de Internet-Adresse: http://www.bafza.de d) Anforderungsfrist 20.03.2023 - 10:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art und Umfang der Leistung Gegenstand dieses Auftrags ist die Erstellung einer Expertise über die Wirkungen des Fünften und Sechsten Änderungsgesetzes des Conterganstiftungsgesetzes.
    Mit dem zum 19. August 2020 in Kraft getretenen Fünften Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz wurde die Ermächtigungsgrundlage für die Förderung multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren geschaffen. Diese werden aus den Mitteln zur Deckung spezifischer Bedarfe finanziert, für die der Stiftung insgesamt ein Betrag in Höhe von 30 Millionen Euro jährlich zur Verfügung steht. Rund drei Millionen Euro entfallen davon auf die Förderung der medizinischen Kompetenzzentren. Ziel der medizinischen Kompetenzzentren ist die Verbesserung der medizinischen Beratungs- und Behandlungsangebote und damit der Lebenssituation thalidomidgeschädigter Menschen. Der Aufbau der medizinischen Kompetenzzentren hat 2021 mit vier Zentren begonnen. In 2022 wurden bereits acht medizinische Einrichtungen von der Conterganstiftung gefördert. Langfristig sollen zehn Kompetenzzentren im gesamten Bundesgebiet entsprechend der regionalen Verteilung der Betroffenen aufgebaut werden. Grundlage für die Förderung ist eine Förderrichtlinie, deren Umsetzung in der Verantwortung der Conterganstiftung liegt.
    Zudem wurde durch die Gesetzesänderung das Vertrauen der vom Conterganstiftungsgesetz erfassten Personen in den Fortbestand ihrer gesetzlichen Leistungsansprüche als besonders schutzwürdig anerkannt. Eine Aberkennung der Leistungsansprüche nach dem Conterganstiftungsgesetz darf seitdem grundsätzlich nicht mehr erfolgen. Lediglich im Falle vorsätzlich unrichtiger oder vorsätzlich unvollständiger Angaben der leistungsberechtigten Person ist eine Aberkennung der Ansprüche möglich. Zuvor konnte eine Aberkennung der Leistungsansprüche insbesondere dann erfolgen, wenn Fehlbildungen aufgrund späterer Erkenntnisse nicht mehr mit thalidomidhaltigen Präparaten der Firma Grünenthal in Verbindung gebracht werden konnten.
    Mit dem am 15. Juli 2021 in Kraft getretenen Sechsten Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz wurden die folgenden Änderungen erreicht:
    Die Mittel für jährliche Sonderzahlungen wurden vorzeitig ausgeschüttet. Die Firma Grünenthal hatte in 2009 für diesen Zweck einen Betrag von 50 Millionen Euro in die Stiftung eingezahlt. Zusätzlich wurden weitere 50 Millionen Euro aus dem Stiftungsvermögen zur Verfügung gestellt. Ursprünglich sollten die seit 2009 gezahlten Sonderzahlungen jährlich bis 2033 geleistet werden. Um angesichts der niedrigen Erträge einen Wertverlust zu vermeiden, wurden alle hierfür vorgesehenen Mittel zum 30. Juni 2022 vorzeitig an die Betroffenen ausgezahlt.
    Der Vertrauensschutz der contergangeschädigten Menschen in den Fortbestand ihrer gesetzlichen Leistungsansprüche wurde weiter gestärkt. Die Leistungen der Conterganstiftung richten sich nach der Schwere der Schädigung. Grundlage für die Leistungen im Einzelfall sind daher die sogenannten Schadenspunkte, die von der Stiftung festgesetzt werden. Ursprünglich fehlerhaft zu hoch bewertete Schadenspunkte bleiben seitdem bei künftigen Leistungserhöhungen bestehen.
    Der Kapitalstock der Conterganstiftung wurde um fünf Millionen Euro zugunsten von Projektförderungen abgeschmolzen. Zuvor konnte eine Projektförderung nur aus den Erträgen des Kapitalstocks der Stiftung erfolgen. Dies war aufgrund der gesunkenen Erträge nur noch sehr eingeschränkt möglich. Mit der Abschmelzung des Kapitalstocks kann die Stiftung längerfristig auch weiterhin Projekte zugunsten der Betroffenen fördern.
    Darüber hinaus wurde der Name der Stiftung an den allgemeinen Sprachgebrauch angepasst und lautet jetzt "Conterganstiftung".
    Ziel der Untersuchung ist es insbesondere festzustellen, wie sich der Aufbau von multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren auf die medizinischen Beratungs- und Behandlungsangebote für contergangeschädigte Menschen ausgewirkt hat, verbunden mit Vorschlägen für die weitere Förderung. Darüber hinaus soll dargestellt werden, welchen Effekt die Erweiterung des Vertrauensschutzes auf das Antragsverhalten der contergangeschädigten Menschen hat, wie sich die Abschmelzung des Kapitalstocks zugunsten der Projektförderung ausgewirkt hat und, welche Auswirkungen die vorzeitige Ausschüttung der Sonderzahlungen hatte.
    c) Ort der Leistungserbringung Deutschlandweit, Berlin
    7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
    11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
    Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
    Zum Nachweis der Eignung sind nachfolgend aufgezählte Unterlagen dem Angebot beizufügen.
    Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
    a. Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution (Organisation, Eigentümer, Beschäftigte)
    b. Nennung der verantwortlichen Person(en) (bezogen auf das Unternehmen/die Institution)
    c. Eigenerklärungen nach § 31 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB analog. Der Bieter/ Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu sind mit dem Angebot ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen vorzulegen, die u. a. beinhalten, dass der Bieter/ die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_31“ ist hierfür zu nutzen.
    d. Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
    e. Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
    f. Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
    g. Erklärung zur Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
    h. Erklärung zu Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmern (falls zutreffend)
    i. Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
    j. Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
    k. Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle einer Beauftragung zuständig sein werden
    l. Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
    m. Erklärung der Unabhängigkeit von der Firma Grünenthal und ihren Tochterunternehmen für die an dem Auftrag beteiligten Personen
    n. Nachweis von Kenntnissen/Erfahrungen in der sozialwissenschaftlichen Forschung
    o. Nachweis von Kenntnissen/Erfahrungen im Bereich der Medizin oder des Gesundheitswesens
    p. Nachweis von Kenntnissen/Erfahrungen im Bereich der Sozialgesetzgebung (Krankenversicherung-, Rentenversicherung) sowie mit Stiftungsgesetzen, - richtlinien, -satzungen und Stiftungsstrukturen und im Zuwendungsrecht
    12. Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird gemäß § 43 Abs. 1 UVgO auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.
    Der niedrigste Angebotspreis ist nicht entscheidend.
    Für die Angebotswertung im Hinblick auf die Erteilung des Zuschlags erfolgt die Wertung anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Wirtschaftlichkeit“ aufgeführten Zuschlagskriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung.
    14. Sonstige Angaben a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabplattform des Bundes durchgeführt.
    b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
    c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt 4. a) genannten URL heruntergeladen werden.
    d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
    e. Fragen sind bis zum 13.03.2023 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
    f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
    g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Angebote möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
    h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
    i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
    j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 46 UVgO.
    Ausschreibungsunterlagen einsehen PDF XML XVergabe GUID: db3ae03c-351c-4aaa-adb2-cababe1cd60e Link zu dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=502739&cookieCheck Seitenfunktionen Sitzung erneuern

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