Reinigungsleistungen in Schulen der Stadt Hoyerswerda - Los 3.2 - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung im Lessing-Gymnasium, Pestalozzistraße 1
(Германия - Тендер #37590701)
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bund.de Номер конкурса: 37590701 Дата публикации: 23-01-2023 Источник тендера: Bund.de
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aus der Bekanntmachung, wenn Sie:
eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Stadt Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und Finanzen; Nationale
Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: S.-G.-Frentzel-Str. 1; Ort: Hoyerswerda; NUTS-Code: DED2C; Postleitzahl: 02977; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): Frau Carmen Skora;
Telefon: +49 3571456151; E-Mail: carmen.skora@hoyerswerda-stadt.de; Fax: +49 357145786151; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.hoyerswerda.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben
I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht angegeben I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung
unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2690160/zustellweg-auswaehlen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:
elektronisch via (URL): https://www.evergabe.de; I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeiten: Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt
II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Reinigungsleistungen in Schulen der Stadt Hoyerswerda - Los 3.2 - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung im
Lessing-Gymnasium, Pestalozzistraße 1, 02977 Hoyerswerda; Referenznummer der Bekanntmachung: I/60.13/23/07-VOL II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 90919300; CPV-Code Zusatzteil: BA05 II.1.3) Art des
Auftrags: Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Stadt Hoyerswerda ist Träger von 4 Grundschulen, 1 Oberschule und 2 Gymnasien. Der Auftraggeber beabsichtigt, für die genannten
Schulen die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung, beginnend ab 01.08.2023 bis 31.07.2027, einzeln zu vergeben. Dabei können die Bieter keinen, einen, mehrere oder alle Aufträge erhalten.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung im Lessing-Gymnasium einschließlich Sporthalle. Die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus
der Leistungsbeschreibung, der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung sowie dem Flächen- und Leistungsverzeichnis. Ort der Leistungserbringung: Lessing-Gymnasium einschl. Sporthalle
Pestalozzistraße 1 02977 Hoyerswerda II.1.5) Geschätzter Gesamtwert: Wert ohne MwSt.: entfällt II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des
Auftrags: Los-Nr.: entfällt II.2.2) weitere CPV-Codes: nicht angegeben II.2.3) NUTS-Codes: DED2C; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Stadt Hoyerswerda, Lessing-Gymnasium;
Straße, Hausnummer: Pestalozzistraße 1; Postleitzahl: 02977; Ort: Hoyerswerda; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Tägliche Unterhaltsreinigung im Schulgebäude einschl.
Sporthalle (ausgenommen Ferienzeit); Grund- und Glasreinigung im Schulgebäude einschl. Sporthalle einmal jährlich Unterhaltsreinigung: täglich ca. 6.850 m² (ausgenommen Ferienzeit);
Grundreinigung: einmal jährlich ca. 7.700 m²; Glasreinigung: einmal jährlich ca. 1.700 m² II.2.5) Zuschlagskriterien: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. II.2.6) Geschätzter Wert ohne MwSt.: II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn:
01.08.2023 / Ende: 31.07.2027; Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
entfällt II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen
Katalogen: entfällt II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein;
Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: Abschnitt III - Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur
Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Bieter, die in der
Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nummer ein. Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis
der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot — entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, —
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Diese Eigenerklärung umfasst Angaben zum Gewerbezentralregisterauszug, zur Eintragung in das Berufsregister, der
Berufsgenossenschaft, das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen würden, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträge, Eintrag
Handelsregister, Vorlage Gewerbeerlaubnis, Besitz einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, Ausführung vergleichbarer Leistungen in den
letzten drei Geschäftsjahren, Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Solvenz, Liquidität , Einsatz von Nachunternehmern, keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB, keine
Geldbußen gemäß § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, Erfüllung der Mindestlohnregelungen für das Gebäudereiniger-Handwerk, Sachkunde im Umgang mit
Desinfektionsmitteln und –reinigern. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifikationsdatenbank
für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Vergabestelle wird für den
Bieter, der den Auftrag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Erklärung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige
Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Bieter, die in der
Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nummer ein. Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis
der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot — entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, —
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Diese Eigenerklärung umfasst Angaben zum Gewerbezentralregisterauszug, zur Eintragung in das Berufsregister, der
Berufsgenossenschaft, das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen würden, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträge, Eintrag
Handelsregister, Vorlage Gewerbeerlaubnis, Besitz einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, Ausführung vergleichbarer Leistungen in den
letzten drei Geschäftsjahren, Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Solvenz, Liquidität , Einsatz von Nachunternehmern, keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB, keine
Geldbußen gemäß § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, Erfüllung der Mindestlohnregelungen für das Gebäudereiniger-Handwerk, Sachkunde im Umgang mit
Desinfektionsmitteln und –reinigern. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifikationsdatenbank
für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Vergabestelle wird für den
Bieter, der den Auftrag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Erklärung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige
Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung
der Eignungskriterien: Bieter, die in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nummer ein. Nichtpräqualifizierte
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot — entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Diese Eigenerklärung umfasst Angaben zum Gewerbezentralregisterauszug,
zur Eintragung in das Berufsregister, der Berufsgenossenschaft, das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen würden, Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialbeiträge, Eintrag Handelsregister, Vorlage Gewerbeerlaubnis, Besitz einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre,
Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Solvenz, Liquidität , Einsatz von Nachunternehmern, keine
Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB, keine Geldbußen gemäß § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, Erfüllung der Mindestlohnregelungen für das
Gebäudereiniger-Handwerk, Sachkunde im Umgang mit Desinfektionsmitteln und –reinigern. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das
Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der
EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die
Vergabestelle wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Erklärung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Bei
ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
entfällt III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand (nur für Dienstleistungsaufträge): entfällt III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des
Auftrags: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe einer Erklärung, dass Mitglieder der BG gesamtschuldnerisch haften. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter
benennen. Für die Erklärung kann die vorgegebene Bietergemeinschaftserklärung verwendet werden, die als Anlage den Vergabeunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des
Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des
Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Einwilligung des AG zulässig. Sie wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit hat. III.2.3) Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind: entfällt Abschnitt IV
Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht
angegeben. IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: entfällt IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion:
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein; IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: nicht angegeben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 23.02.2023; Ortszeit: 09:45 IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber: nicht angegeben IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder
Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05.05.2023 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag:
23.02.2023; Ortszeit: 10:00, Ort: Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.; Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Abschnitt VI Weitere Angaben VI.1) Angaben
zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein; Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: nicht angegeben VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen:
entfällt VI.3) Zusätzliche Angaben: entfällt VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle
Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen; Postanschrift: Postfach 101364; Ort: Leipzig; Postleitzahl: 04013; Land: Deutschland; E-Mail:
wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de; Telefon: +49 3419773800; Internet-Adresse: nicht angegeben; Fax: +49 3419771049 VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die
Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem
öffentlichem Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist
nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag
auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt: Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen; Postanschrift: Postfach 101364; Ort: Leipzig; Postleitzahl: 04013; Land: Deutschland;
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de; Telefon: +49 3419773800; Internet-Adresse: nicht angegeben; Fax: +49 3419771049 VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 18.01.2023 Weitere
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