Aktuelles Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Beschreibung
Bezeichnung des Auftrags: Rahmenvertrag über die Lieferung von Ersatzteilen für die Weichenanlagen, Lager I64, Kappgasse 3
Referenznummer der Bekanntmachung: WL-I64-Luh-26-4
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die Lieferung von Ersatzteilen für die Weichenanlagen, Lager I64, Kappgasse 3
Art des Auftrags: Lieferauftrag
CPV-Code Hauptteil
CPV-Code Hauptteil: 34941800
EUR
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Direkte Vergabe
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem
bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung:
Für die Lieferung von Ersatzmaterial für Weichenanlagen wurde ein dreijähriger Rahmenvertrag für die Beschaffung von technischen und peripheren Baugruppen für Weichenanlagen von
Hanning & Kahl abgeschlossen. Mit dem Rahmenvertrag soll für den Erhaltungs-, Störungs- und Erneuerungsbereich der bestehenden Weicheneinrichtungen im Straßenbahnnetz der Wiener
Linien der Bedarf abgedeckt werden. Ab dem Jahr 1985 wurden im Netzbereich der Straßenbahn EWeichensteuerungen der Type WSt11, WSt211 und in weiterer Folge die Weichensteuerungen der Type
HNP11 und HNP211 von der Hanning & Kahl GmbH & Co KG bezogen. Dabei handelt es sich um typengenehmigte und sicherheitsrelevante Einrichtungen im Fahrweg der Straßenbahn. Nur durch
die Verwendung, der in den Kompatibilitätstabellen angegebenen Bauteile, bleibt die Typengenehmigung und der Sicherheitsnachweis erhalten. Durch die Beschreibung der zu beschaffenden Teile
und des Auftrags erfolgt keine künstliche Einschränkung des Wettbewerbs. Die Schmutzer Elektronik GmbH ist die Generalvertreterin der Hanning & Kahl GmbH in Österreich und hat als
solche ein Monopol auf den Verkauf des Ersatzmaterial von Hanning & Kahl. Ein Händlerwettbewerb existiert nicht. Es wurde daher der Rahmvertrag nach Durchführung eines
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit der Firma Schmutzer Elektrotechnik GmbH als Generalvertreter der Hanning& Kahl GmbH in Österreich nach § 206 Abs. 1 Z 4 BVergG
2018 (Ausschließlichkeitsrecht) und § 206 Abs. 1 Z 6 BVergG 2018 (technische Unvereinbarkeit bei Wechsel des Lieferanten) abgeschlossen, um die Versorgungssicherheit und damit die
Anlagenverfügbarkeit für den Betrieb zu gewährleisten.
Aufteilung des Auftrags in Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
Vertragsvergabesystem
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
Es handelt sich um ein dynamisches Beschaffungssystem: Entfällt