Eignungskriterien
Auftragsunterlagen: ja
Teilnehmer - Bewerber/Bieter
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden.:
ja
Es gibt eine Höchstzahl an Teilnehmern, die für die zweite Phase des Verfahrens eingeladen werden.: nein
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Teilnehmer: 1
Informationen über verspätete Einreichungen
Eine Bieter-/Bewerbergemeinschaft, die einen Auftrag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: nein
Beschaffungsvorbehalt
Entfällt: ja
Varianten
Varianten: Nicht zulässig
Angaben zur Wiederkehr eines Auftrags
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge.: ja
Beschreibung:
Die gegenständliche Ausschreibung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehrfachen Einzelabrufen über die Vertragslaufzeit und stellt daher die Vergabe wiederkehrender
Aufträge dar.
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen.: Nicht zulässig
Anforderungen an die Auftragsausführung
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen.: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Ausführung des Auftrags hat gemäß den Bestimmungen des Leistungsverzeichnisses (Anhang L1), der Zuschlagskriterien (Anhang ZB) sowie der Rahmenvereinbarung zu erfolgen. Der
Auftragnehmer hat insbesondere sicherzustellen: – die Herstellung der Ausweiskarten unter Einhaltung sämtlicher Sicherheits-, Qualitäts- und Materialanforderungen, – die Durchführung
und das Bestehen der vorgesehenen Qualitätstests, – die Möglichkeit einer Produktionsfreigabe vor jeder Serienproduktion, – die Einhaltung der Liefer- und Lageranforderungen, – die
Beachtung sämtlicher geltender arbeits-, sozial- und Umweltvorschriften, – die Einhaltung der Allgemeinen Vertragsbedingungen der WIENER STADTWERKE (WSTW?9313). Soweit im Angebot
Soll-Kriterien erfüllt und nachgewiesen werden, gelten diese im Auftragsfall als verbindliche Leistungszusagen und sind während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten.
Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist erforderlich.: ja
Weitere Informationen zur Geheimhaltungsvereinbarung:
Der Bewerber ist verpflichtet, sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens erhaltenen oder bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere Ausschreibungsunterlagen sowie
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, zeitlich und örtlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Teilnahme am Vergabeverfahren und einer
allfälligen Vertragsabwicklung zu verwenden. Diese Geheimhaltungsverpflichtung ist auch gegenüber verbundenen Unternehmen, Mitarbeitern, Subunternehmern und sonstigen beigezogenen Dritten
sicherzustellen. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder sonstige Verwertung der Unterlagen oder Informationen ist ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers unzulässig. Die dem Bewerber
überlassenen Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftraggeber wahrt seinerseits die Vertraulichkeit der vom Bewerber übermittelten Informationen.
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
(Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)): nein
Elektronischer Katalog
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Angaben zur Auftragserteilung und Zahlung
Aufträge werden elektronisch erteilt.: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet.: ja
Finanzierungsvereinbarung
Angabe zur Finanzierungsvereinbarung: Angabe zur Finanzierungsvereinbarung