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Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung: 06 März 2026PDF ExportBekanntmachung über Auftragsänderung –
Sektorenrichtlinie Dokument-ID: 237590-00
Fragen im Vorfeld Richtlinie 2014/25/EU
Tag der Absendung dieser BekanntmachungTag: 06.03.2026
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber OrganisationOffizielle Bezeichnung: WIENER LINIEN GmbH & Co KG Nationale Identifikationsnummer: 9110016084503 Internet-Adresse: https://www.wienerlinien.at
AdressePostanschrift: Erdbergstraße 202 Ort: Wien Postleitzahl: 1031 NUTS-Code: AT130 Land : Österreich
KontaktstelleKontaktstelle(n): K34 E-Mail: wl.k34.Einkauf@wienerlinien.at Telefon: +43 17909100
Abschnitt II: Organisations-Katalog
OrganisationOffizielle Bezeichnung: Verwaltungsgericht Wien Nationale Identifikationsnummer: 9110019835300 Internet-Adresse: http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
AdressePostanschrift: Muthgasse 62 Ort: Wien Postleitzahl: 1190 NUTS-Code: AT130 Land : Österreich
KontaktstelleE-Mail: post@vgw.wien.gv.at Telefon: +43 1400038500 Fax: +43 140009938529
Abschnitt III: Aktuelles Verfahren BeschreibungBezeichnung des Auftrags: Rahmenvereinbarung Rechtsanwaltsleistungen Vertragserrichtung U5-/U2-Verlängerung 2. Baustufe Referenznummer der Bekanntmachung: AK24-21_K34 Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung Rechtsanwaltsleistungen Vertragserrichtung U5-/U2-Verlängerung 2. Baustufe Art des Auftrags: Dienstleistungen
CPV-Code HauptteilCPV-Code Hauptteil: 79110000
Aufteilung des Auftrags in LoseAufteilung des Auftrags in Lose: nein
Abschnitt IV: Bieter OrganisationOffizielle Bezeichnung: ATEUS RECHTSANWÄLTE GMBH Nationale Identifikationsnummer: 9110022881868
AdresseOrt: Wien Postleitzahl: 1010 NUTS-Code: AT130 Land : Österreich
KontaktstelleE-Mail: office@ateus.at Telefon: +43 1533778410
Angabe des KMU StatusAngabe des KMU Status: ja
Informationen, die sich ausschließlich auf den Wirtschaftsteilnehmer beziehenDer Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert: nein
Abschnitt V: Zuschlagsempfänger Name des Zuschlagsempfängers: ATEUS RECHTSANWÄLTE GMBH
BieterATEUS RECHTSANWÄLTE GMBH Bevollmächtigter Vertreter der Bieter-/Bewerbergemeinschaft: nein
Abschnitt VI: Auftrag/Los BeschreibungBezeichnung des Auftrags: Rahmenvereinbarung Rechtsanwaltsleistungen Vertragserrichtung U5-/U2-Verlängerung 2. Baustufe Referenznummer / Losnummer: 1 Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung Rechtsanwaltsleistungen Vertragserrichtung U5-/U2-Verlängerung 2. Baustufe Art des Auftrags: Dienstleistungen
CPV-Code HauptteilCPV-Code Hauptteil: 79110000
ErfüllungsortNUTS-Code: AT130 Land : Österreich
Angaben zu OptionenOptionen: nein
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie
zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)): nein
Abschnitt VI.2: Auftrag/Los - Ausschreibungsbedingungen Eine Bieter-/Bewerbergemeinschaft, die einen Auftrag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: nein
Angaben zur Wiederkehr eines AuftragsEs handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge.: nein
Anforderungen an die AuftragsausführungDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen.: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe Ausschreibung.
Abschnitt VI.3: Ergebnis Abschnitt VI.4: Angebot AngebotKennung des Angebots: 3 Es wurde eine Reihung der Angebote vorgenommen: ja Wert des Ergebnisses: 599 500.00 EUR
ZuschlagsempfängerATEUS RECHTSANWÄLTE GMBH
UntervergabeVergabe von Unteraufträgen: nein
Abschnitt VI.5: Vertrag VertragKennung des Auftrags: 1 Datum des Vertragsabschlusses: 23.08.2024 Vertragstitel: Rahmenvereinbarung Rechtsanwaltsleistungen Vertragserrichtung U5-/U2-Verlängerung 2. Baustufe
ÄnderungGrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich. Beschreibung:
Umfangreiche Begleitung der Vertragserrichtung aufgrund von unvorhersehbaren Schwierigkeiten in der rechtlichen Abwicklung Beschreibung der Änderungen:
Im Jahr 2024 wurde nach der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Bekanntmachung mit der Kanzlei ATEUS Rechtsanwälte GmbH eine Rahmenvereinbarung über die Vertragserrichtung der
Rohbauverträge betreffend die 2. Ausbaustufe des Linienkreuzes (U5 Hernals inkl. Betriebsgebäude Michelbeuern, U2 Wienerberg und Erweiterung Bahnhof Erdberg) abgeschlossen. Ausgeschriebener
Auftragswert der Rahmenvereinbarung waren EUR 600.000,00. Nach Abschluss der Rahmenvereinbarung wurden die verschiedenen vertraglichen und technischen Umsetzungsvarianten für die einzelnen
Projekte evaluiert und für das jeweilige Projekt festgelegt. Es wurde die Umsetzung verschiedener „Intensitäten“ eines ECI-Verfahrens für die Erweiterung Bahnhof Erdberg (hier auch in
Verbindung mit einem TU-Vertrag) und U2 Wienerberg sowie die Weiterentwicklung auch des Vertrages U5 Hernals und den TU-Vertrag Betriebsgebäude Michelbeuern anhand der bisherigen Erfahrungen aus
der 1. Ausbaustufe beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt unterlagen die einzelnen Projekte jedoch noch einer großen Weiterentwicklung und weiterführenden Planung. Im Vergleich zum Zeitpunkt der
Vergabe der rechtsanwaltlichen Vertragserrichtung hat sich der Kenntnis- und Planungsstand in der Zwischenzeit erheblich verändert und weiterentwickelt. Es ist somit zwingend eine – ebenfalls
mit Blick auf die sonstigen Rahmenbedingungen der einzelnen Projekte – individuelle Vertragserrichtung und Abstimmung mit der jeweiligen Projektleitung notwendig. Bei Abschluss der
Rahmenvereinbarung an die Rechtsanwälte konnten aufgrund der zeitlichen Gegebenheiten der Projektplanung noch keine fertigen Projekte herangezogen werden. Die Projekte wurden während der
laufenden Vertragserrichtung weiterentwickelt. Da die Projekte sich voneinander auch deutlich unterscheiden, gibt es wie beschrieben neben einem hohen Abstimmungsbedarf nur eingeschränkte
„Synergieeffekte“, die im Rahmen der Vertragserrichtung genutzt werden können. Dadurch waren eigene Terminschienen und Arbeitskreise für die Vertragserrichtung zu den Projekten Erweiterung
Bhf. Erdberg, Betriebsgebäude Michelbeuern und den Streckenabschnitten U5 notwendig. Jedes Projekt bedarf eines eigenen Vertragswerks. Eine „einfache“ Überwälzung der Vertragsbestimmungen
auf alle Projekte ist in vielen Bereichen beispielsweise aufgrund der Baulogistik oder des Vertragsmodells nicht möglich und sind, statt der avisierten drei Verträge, nunmehr vier äußerst
komplexe Bauverträge zu erstellen. Gleichzeitig sind in den Punkten, in denen dies möglich ist, alle vier Projekte zu koordinieren Dies hat den Aufwand bei der Vertragserrichtung im Vergleich
zum abgeschätzten und abschätzbaren Aufwand erhöht. Die Vertragsänderung nach § 365 Abs 3 Z 6 BVergG 2018 ist erforderlich, da wie oben dargestellt die zusätzlichen Leistungen notwendig
werden, um die Komplexität der einzelnen Projekte in den vertraglichen Bestimmungen abzubilden und Vertragsbestimmungen für die Bauprojekte zu errichten. Auch bei sorgfältiger Schätzung des
seinerzeitigen Auftragswertes und des anfallenden Aufwandes an Stunden für die Errichtung der Vertragsbestimmungen anhand der bisherigen Erfahrungen, war die Bandbreite der geplanten
Umsetzungsvarianten bei Ausschreibung der rechtsanwaltlichen Vertragserrichtung nicht in dieser Form absehbar. Die Wiener Linien haben die Ermittlung des geschätzten Auftragswertes zum Zeitpunkt
der Ausschreibung der Rahmenvereinbarung 2024 sorgfältig durchgeführt. Die Kostenschätzung erfolgte 2024 anhand • bisheriger Erfahrungen aus vergleichbaren Bauprojekten (Linienkreuz 1.
Ausbaustufe), • inklusive eines Aufschlags für inzwischen eingetretene Kostensteigerungen, • Einbeziehung des seinerzeitigen Kenntnisstandes zu den einzelnen Projekten und der möglichen
denkbaren Umsetzungsvarianten für die Gestaltung der Verträge (z.B. ECI/Allianz/TU). Hinsichtlich einer ECI-Umsetzung lagen den Wiener Linien keine Erfahrungswerte vor und war noch nicht
absehbar, bei welchen Projekten, in welcher Form und „Intensität“ ein ECI-Modell umgesetzt werden wird. Die Umsetzungsmöglichkeiten eines Early Contractor Involvements können im Rahmen
einer großen Bandbreite erfolgen. Hierbei sind die einzelnen Eigenschaften der Projekte zu berücksichtigen – ein „überwälzen“ von Umsetzungsmodellen ist auch hier nur begrenzt möglich,
da das ECI-Modell gerade dazu gedacht ist, ein konkretes Projekt mit dem AN weiterzuentwickeln. Dies wirkt sich ebenso auf den Umfang und Aufwand im Rahmen der Vertragserrichtung aus. Durch die
Erhöhung der Rahmenvereinbarung wird der Gesamtcharakter nicht verändert, es werden dieselben Leistungen wie ausgeschrieben bezogen.
Abschnitt VII: Angaben zur Einreichung WIENER LINIEN GmbH & Co KG
Abschnitt VIII: Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren Verwaltungsgericht Wien
Abschnitt IX: Gesamtergebnis GesamtergebnisUrsprünglicher Auftragswert ohne Umsatzsteuer vor der Änderung: 599 500.00 EUR Auftragswert der geänderten Leistung: 1 049 500.00 EUR Anzahl KMU der Auftragnehmer ist: 1
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Änderungen, welche im Laufe des Verfahrens seitens der vergebenden Stelle vorgenommen werden.
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