Vertrag
Kennung des Auftrags: Linie 18 – Bestandsadaptierung Gleis- und Straßenbau
Datum des Vertragsabschlusses: 17.02.2025
Vertragstitel: Linie 18 – Bestandsadaptierung Gleis- und Straßenbau
Änderung
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung:
Es wurden im Zuge der Bauabwicklung zusätzliche Leistungen erforderlich. Dies begründet sich insbesondere mit erforderlichen Anpassungen von Fahrbahn- und Oberflächenbereichen an
geänderte Höhenlagen und Trassierungen (z.B. Schacht- und Leitungsumbauten, bauliche Anpassungen an Haltestellenbereichen und Gehwegen) sowie Leistungsstörungen durch – trotz
Einbautenerhebungen – zusätzliche Umlegungs- und Adaptierungsmaßnahmen wegen Einbauten. Diese Entwicklungen waren zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausschreibung nicht vorhersehbar, da
sie sich aus projektbedingten Anpassungen und unvorhergesehenen Rahmenbedingungen ergeben haben. Ein Wechsel des Auftragnehmers konnte aus technischen (resultierende Leistungsstörungen bei
mehreren Auftragnehmern und ein zeitkritisches Projekt) und wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt dabei unverändert.
Beschreibung der Änderungen:
Es wurden im Zuge der Bauabwicklung zusätzliche Leistungen erforderlich. Dies begründet sich insbesondere mit erforderlichen Anpassungen von Fahrbahn- und Oberflächenbereichen an
geänderte Höhenlagen und Trassierungen (z.B. Schacht- und Leitungsumbauten, bauliche Anpassungen an Haltestellenbereichen und Gehwegen) sowie Leistungsstörungen durch – trotz
Einbautenerhebungen – zusätzliche Umlegungs- und Adaptierungsmaßnahmen wegen Einbauten. Diese Entwicklungen waren zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausschreibung nicht vorhersehbar, da
sie sich aus projektbedingten Anpassungen und unvorhergesehenen Rahmenbedingungen ergeben haben. Ein Wechsel des Auftragnehmers konnte aus technischen (resultierende Leistungsstörungen bei
mehreren Auftragnehmern und ein zeitkritisches Projekt) und wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt dabei unverändert.