Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S)
: Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 50 der Richtlinie
2014/25/EU
Annex D2.1 Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 50 der Richtlinie
2014/25/EU: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Annex D2.3 Erläuterung
Bitte erläutern Sie in einer klaren und leicht verständlichen Form unter Angabe der entsprechenden Tatsachen und gegebenenfalls der rechtlichen
Schlussfolgerungen im Einklang mit der Richtlinie, warum die Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtmäßig ist: (max. 500
Wörter):
Die WiLi sind nicht im Besitz der erforderlichen Datenblätter (bei zB. Ventilen) bzw. Fertigungszeichnungen (bei zB. Kolben), um diese Materialien am freien Markt beschaffen zu können.
Gleichzeitig werden in weiterer Folge Produktspezifikationen einzelner Untergruppen (Dichtungen, Ventile, Fertigungsteile etc.) durchgeführt, um weitere Materialien am freien Markt
beschaffen zu können. Dies ist jedoch sehr zeitaufwendig und mit einer Vorlaufzeit von mehreren Monaten/Jahren verbunden. Somit ist die Firma Knorr-Bremse derzeitig der einzige Lieferant
dieser Materialien!