Seats, chairs and related products, and associated parts (примерный перевод: Сиденья, стулья и сопутствующие товары и связанные с ними части) (Швейцария - Тендер #2874542) | ||
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Страна: Швейцария (другие тендеры и закупки Швейцария) Организатор тендера: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen Номер конкурса: 2874542 Дата публикации: 20-02-2018 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Modernisierung und Sanierung St. Jakobshalle Basel, BKP 278 Bestuhlung Mehrzweckhalle / Arena
Demontage bestehender Bestuhlung aus Kunststoff auf Zuschauerrängen und anschließende Lieferung und Montage neuer Bestuhlung aus Holz
St. Jakobshalle Basel
4142 Münchenstein
Demontage bestehender Bestuhlung aus Kunststoff auf Zuschauerrängen und anschließende Lieferung und Montage neuer Bestuhlung aus Holz
Gemäß Ausschreibung
Referenzauftrag Unternehmen.
Nachweis eines bereits ausgeführten vergleichbaren Referenzauftrages des anbietenden Unternehmens resp. Bietergemeinschaft (solidarisch haftende Partner in einer Bietergemeinschaft), welcher die folgenden Kriterien erfüllt:
Ausführungszeitraum: innerhalb der letzten 5 Jahre ausgeführt
Leistungsumfang: Auftragswert ca. CHF 200 000
Leistungsart: Lieferung und Montag von Eventbestuhlung
Gemäß Kapitel 3.8
Teilangebote sind nicht zugelassen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Schlusstermin / Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt im verschlossenen Umschlag versehen mit der Aufschrift „Angebot: St. Jakobshalle, BKP 278 Bestuhlung Mehrzweckhalle / Arena“ einzureichen und müssen spätestens zur angegebenen Einreichungsfrist (Datum/Uhrzeit) bei der Kantonalen Fachstelle für öffentliche Beschaffungen vorliegen. In den Umschlag ist zusätzlich ein verschlossenes Kuvert mit den Verfasserangaben und dem Kennwort des Musterstuhls zu legen. Dieses Kuvert ist lediglich mit dem Projekttitel zu versehen und muss das Kennwort und die Verfasserangaben enthalten. Alle Dokumente des Angebotes sind in Papierform und auf einem mobilen Datenträger (CD/DVD, USB-Stick etc.) abzugeben. Das Kuvert mit den Verfasserangaben und dem Kennwort ist lediglich in Papierform einzureichen. Die Angebote können per Post an die Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen geschickt (Datum des Poststempels nicht maßgebend) oder werktags von 8.00-12.15 Uhr und 13.15-17.00 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr) im Kundenzentrum des Bau- und Verkehrsdepartementes im Erdgeschoss abgegeben werden. Anbietende sind berechtigt, bei der Öffnung der Angebote direkt nach Ablauf der Einreichungsfrist im Sitzungszimmer 13 im Erdgeschoss anwesend zu sein. Lieferung Musterstuhl mit Unterkonstruktion.
Es ist ein Musterstuhl mit Unterkonstruktion zu liefern. Die Einreichung des Musterstuhls erfolgt anonym. Der Musterstuhl ist lediglich mit einem Kennwort versehen einzureichen. Eingabefrist Musterstuhl: 4.4.2018 Zeit: 15.00 Uhr Eingabeort Musterstuhl: Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach, CH-4001 Basel.
Die Musterstühle müssen bis spätestens zur angegebenen Eingabefrist (Datum/Uhrzeit) bei der Kantonalen Fachstelle für öffentliche Beschaffungen vorliegen. Aus organisatorischen Gründen wird darum gebeten, die Musterstühle am 4.4.2018 zwischen 8.00 und 10.00 Uhr an oben genannte Adresse zu liefern. Sollte eine frühere Abgabe beabsichtigt sein, wird der Anbieter gebeten, sich mit Herrn Beat Grossglauser (beat.grossglauser@bs.ch, Tel. 0041 61 267 43 33) in Verbindung zu setzen. Es sind die Zufahrtsbestimmungen zum Münsterplatz 11 gemäß Verkehrskonzept Innenstadt zu beachten. Anlieferungen sind jeweils von 05.00 Uhr bis 11.00 Uhr bewilligungsfrei möglich. Ab 11.00 Uhr gilt der Grundsatz der motorfahrzeugfreien Kernzone. Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: http://www.polizei.bs.ch/verkehr/motorfahrzeugkontrolle/zufahrt-innenstadt.html
Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)
Schriftliche Fragen sind bis am 9.3.2018 per E-Mail an marc.annecke@bbk-architekten.ch zu richten. Eine Zusammenstellung der rechtzeitig eingegangenen Fragen mit den entsprechenden Antworten wird bis am 16.3.2018 allen Anbietenden zugestellt. Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 17.2.2018, Dok. 1007671
Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 9.3.2018