Construction work (примерный перевод: Строительные работы) (Швейцария - Тендер #2526116) | ||
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Страна: Швейцария (другие тендеры и закупки Швейцария) Организатор тендера: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern Номер конкурса: 2526116 Дата публикации: 08-12-2017 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Sanierung und Erweiterung Volksschule Spitalacker Bern, BKP 112 Abbrüche.
Vor Abbruch der nachfolgenden Liegenschaften werden diese Schadstoff saniert.
Liegenschaft Gotthelfstrasse 30 (Kopfbau West):
— Komplettrückbau EG bis 1. OG.
— Rückbau bis auf Rohbau 1. und 2. UG (inkl. gebäudetechn. Installationen).
Liegenschaft Gotthelfstrasse 30 (Turnhalle):
— Rückbau Fassaden und Dachaufbau bis auf Rohbau (inkl. vorgehängte Fassadenelemente aus Waschbeton), Abbruch bebäudetechnick Installationen und Innere Verkleidungen, Einbauten und Bodenaufbauten.
— Liegenschaft Gotthelfstrasse 32 (Alte Turnhalle).
— Rückbau der Anbauten der alten denkmalgeschützten Turnhalle (Garderobe und Garage).
Umgebung:
— Abbruch von kleineren Umgebungsbauwerken, Fundamenten, Einfriedungen, Einfassungen, Roden von Hecken und Sträucher,
Gotthelfstrasse 30/32 (nur Anbauten)/Viktoriastrasse 58/Viktoriastrasse 60
Vor Abbruch der nachfolgenden Liegenschaften werden diese Schadstoff saniert.
Liegenschaft Gotthelfstrasse 30 (Kopfbau West):
— Komplettrückbau EG bis 1. OG.
— Rückbau bis auf Rohbau 1. und 2. UG (inkl. gebäudetechn. Installationen).
Liegenschaft Gotthelfstrasse 30 (Turnhalle):
— Rückbau Fassaden und Dachaufbau bis auf Rohbau (inkl. vorgehängte Fassadenelemente aus Waschbeton), Abbruch bebäudetechnick Installationen und Innere Verkleidungen, Einbauten und Bodenaufbauten.
— Liegenschaft Gotthelfstrasse 32 (Alte Turnhalle).
— Rückbau der Anbauten der alten denkmalgeschützten Turnhalle (Garderobe und Garage).
Umgebung:
— Abbruch von kleineren Umgebungsbauwerken, Fundamenten, Einfriedungen, Einfassungen, Roden von Hecken und Sträucher,
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.
— Kapazitätsnachweis (Formular „Bestätigung Termineinhaltung“),
— Qualitätsnachweis (Formular „Referenzblatt zu Eignungskriterien“),
— Nachweis Subunternehmer.
Art. 20 ÖBV:
— Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen,
— detaillierter Betreibungsregisterauszug,
— Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern),
— Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV),
— Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge),
— Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU,
— Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben,
— Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau).
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
— Geeignete Firmenstruktur des Anbieters oder der Arbeitsgemeinschaft,
— Fachkompetenz in Abbrüchen und Demontagearbeiten gemäß beiliegendem Formular „Referenzblatt zu Eignungskriterien“,
— Einhaltung der verlangten Kapazität und der Terminvorgaben gemäß beiliegendem Formular „Bestätigung Termineinhaltung“,
— Teilnahme an der obligatorischen Begehung.
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.
Baukostenplannummer (BKP): 112 Abbrüche.
Normpositionen-Katalog (NPK): 117 Abbrüche und Demontagen.
Teilangebote sind nicht zugelassen.
Geschäftsbedingungen: Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
Verhandlungen: Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt. Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Sonstige Angaben: 1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.10 Zuschlagskriterien: Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien/Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert). Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet: 5.0 = ausgezeichnet 4.0 = gut bis sehr gut 3.0 = genügend 2.0 = ungenügend 1.0 = unbrauchbar 0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig. Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1 % Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. Mit der Offerteingabe sind 2 Referenzen in den letzten 5 Jahre mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt in jedem Fall zu einer Bewertung von 0 Punkten. 2. Termin gemäss Kapitel 1.5: Der Termin ist nicht verbindlich. 3. Laufzeit Vertrag: Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich. Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung (Volksabstimmung 4. März 2018) und der Erteilung der Baubewilligung.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen. Fachstelle Beschaffungswesen.
Schlusstermin/Bemerkungen: Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift „Sanierung und Erweiterung Volksschule Spitalacker Bern, BKP 112“ und „Bitte nicht öffnen“ einzureichen.
Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 8.01.2018 auf www.simap.ch.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 6.12.2017, Dok. 997537Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 3.1.2018.
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 6.12.2017 bis 19.1.2018.