Construction work (примерный перевод: Строительные работы) (Швейцария - Тендер #1963821) | ||
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Страна: Швейцария (другие тендеры и закупки Швейцария) Организатор тендера: Wasserbauverband Alte Aare Номер конкурса: 1963821 Дата публикации: 19-08-2017 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Hochwasserschutz und Revitalisierung Alte Aare, Los 4 und 5 <Baumeisterarbeiten>.
Los 4: Dotzigen
Im Raum Dotzigen sind drei neue HWS-Dämme geplant: Der Damm Grien nördlich entlang der Scheuren-/Schulhaustrasse, der Damm Büetigbächli und der Damm Eichibach. Der Eichibach und das Büetigbächli werden revitalisiert und nahe der Alten Aare werden Giessen / Teiche aufgewertet.
Los 5: Grossried
Im Gebiet Grossried-Algier / Büetigen-Grien wird eine landwirtschaftliche Fläche für die Retention erschlossen. Das HW der Alten Aare wird durch eine Entlastungsmulde auf Überflutungsflächen geleitet. Die Bielstraße wird im Bereich dieser Entlastungsmulde abgesenkt. Unter der Kantonsstraße zwischen Büetigen und Studen wird eine neue Brücke erstellt. Der Bachlauf (Graben im Grien) wird verbreitert und vertieft.
Zudem werden folgende ökologische Maßnahmen entlang der Alten Aare umgesetzt:
- Gerinnestrukturierungen,
- Instream Massnahmen aus Totholz,
- Abtiefen von ufernahen Flächen für Weichholz-Auenwälder und Bruchwälder,
- Aufwertung Giessen / Teiche.
Kanton Bern: Gemeinden Dotzigen, Schwadernau, Studen, Kappelen, Worben, Busswil, Lyss.
Besprechungen voraussichtlich beim Installationsplatz auf Gemeindegebiet Dotzigen.
Los 4: Dotzigen
Im Raum Dotzigen sind drei neue HWS-Dämme geplant: Der Damm Grien nördlich entlang der Scheuren-/Schulhaustrasse, der Damm Büetigbächli und der Damm Eichibach. Der Eichibach und das Büetigbächli werden revitalisiert und nahe der Alten Aare werden Giessen / Teiche aufgewertet.
Los 5: Grossried
Im Gebiet Grossried-Algier / Büetigen-Grien wird eine landwirtschaftliche Fläche für die Retention erschlossen. Das HW der Alten Aare wird durch eine Entlastungsmulde auf Überflutungsflächen geleitet. Die Bielstraße wird im Bereich dieser Entlastungsmulde abgesenkt. Unter der Kantonsstraße zwischen Büetigen und Studen wird eine neue Brücke erstellt. Der Bachlauf (Graben im Grien) wird verbreitert und vertieft.
Zudem werden folgende ökologische Maßnahmen entlang der Alten Aare umgesetzt:
- Gerinnestrukturierungen,
- Instream Massnahmen aus Totholz,
- Abtiefen von ufernahen Flächen für Weichholz-Auenwälder und Bruchwälder,
- Aufwertung Giessen / Teiche.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
Eignungskriterium 1: Technische Leistungsfähigkeit
E1.1 Referenzen des Anbieters über die Ausführung von der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekten. (max. 4)
Referenzprojekt 1: Wasserbau für Bäche mit einer Bausumme >750 000 CHF, Anteil Revitalisierung / Renaturierung > 40 %.
Referenzprojekt 2: Dammbau mit Dichtkern mit einer Bausumme >250 000 CHF
Referenzprojekt 3: Durchlass/Brücke, Ortbetonbau mit einer Bausumme >500 000 CHF
Referenzprojekt 4: Strassenbau mit einer Bausumme >250 000 CHF
Eignungskriterium 2: Wirtschaftliche/Finanzielle Leistungsfähigkeit
E2.1 Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
E2.2 Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
E2.3 Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV
E2.4 Aktuelle Bestätigung SUVA/ESTV
E2.5 Der Jahresumsatz des Anbieters ist mindestens doppelt so groß wie der Jahresumsatz des Auftrags.
E2.6 Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäß Anhang 3 zur VöB zu verlangen.
E2.7 Selbstdeklarationsblätter Anbieter, Mitglieder Bietergemeinschaft, alle Subunternehmer.
EIGNUNGSKRITERIUM 3: Leistungsanteil Unterakkordant / Subunternehmer
E3.1 Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer von 50 %
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subunternehmen beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
E1: technische Leistungsfähigkeit
E2: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
E3: Leistungsanteil Unterakkordant / Subunternehmer
Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, außer wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.
Teilangebote sind nicht zugelassen.
Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: Keine.
Geschäftsbedingungen: Gemäß Ziffer 2 der vorgesehenen Werkvertragsurkunde für Einzelleistungen (KBOB).
Verhandlungen: Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Sonstige Angaben: Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen: Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebotsöffnung: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt. Folgeaufträge: Gestützt auf Art. 13 Absatz 1, lit. h VöB sowie Art. XV, lit. D GPA, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben. Vergabe der Leistungen: Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben. Bezug der Unterlagen: Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden. Vorbehalt: Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen. Schlüsselpersonen: Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden. Schlüsselpersonen dürfen nicht von Subunternehmern gestellt werden. Begehung: Es findet keine Begehung statt. Ausschluss: Es sind alle Einheitspreise gemäß Leistungsverzeichnis zu offerieren. Angebote mit wesentlichen Umlagerungen von mengenabhängigem Aufwand in sachfremde Global-/Pauschalpositionen oder in Festpreisoptionen sowie nicht ausgefüllte oder offensichtlich unrealistische Einheitspreise (Platzhalterangebote) werden unabhängig von der Angebotssumme als unzulässige Variante gewertet und vom Verfahren ausgeschlossen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Ausschreibung kann innerhalb von 10 Tagen seit ihrer Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Schlusstermin / Bemerkungen: Vollständiges Dossier in Papierform (einfach) und elektronisch auf CD/DVD/USB-Stick (inkl. SIA-Schnittstelle) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk „Nicht öffnen – Offertunterlagen, Hochwasserschutz und Revitalisierung Alte Aare, Los 4 und 5, <Baumeisterarbeiten> “. A-Post respektive A-Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle). Bei Einreichung auf dem Postweg: Maßgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den ...