Miscellaneous health services (примерный перевод: Прочие услуги в области здравоохранения) (Швейцария - Тендер #1123285) | ||
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Страна: Швейцария (другие тендеры и закупки Швейцария) Организатор тендера: Bundesamt für Gesundheit BAG Номер конкурса: 1123285 Дата публикации: 23-02-2017 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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(17083) 316 Betrieb Meldesysteme für übertragbare Krankheiten 2017 – 2022.
In der Schweiz ist die Abteilung Übertragbare Krankheiten am Bundesamt für Gesundheit BAG zuständig für die Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten. Die Datengenerierung gemäss Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz EpG SR 818.101) mit dem Ausführungsrecht (EpV SR 818.101.1 und SR 818.101.126) und den Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 der WHO (IGV, SR 0.818.103) wird von der Sektion Meldesysteme wahrgenommen.
Durch die Sektion Meldesysteme werden die Meldedaten zentral erfasst, epidemiologisch klassifiziert sowie in Grafiken und Tabellen aufbereitet und detailliert ausgewertet. Dies ermöglicht das zeitnahe Erkennen und Bewerten epidemiologischer Risiken, auch im Hinblick auf Sofortmassnahmen zur Krisenbewältigung.
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Anbieter gesucht, der die betriebliche und organisatorische Kontinuität der Überwachung übertragbarer Krankheiten in Zusammenarbeit mit ...
Die Dienstleistungserbringung erfolgt am Standort des BAG in Bern (Schwarzenburgstraße 157).
In der Schweiz ist die Abteilung Übertragbare Krankheiten am Bundesamt für Gesundheit BAG zuständig für die Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten. Die Datengenerierung gemäss Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz EpG SR 818.101) mit dem Ausführungsrecht (EpV SR 818.101.1 und SR 818.101.126) und den Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 der WHO (IGV, SR 0.818.103) wird von der Sektion Meldesysteme wahrgenommen.
Durch die Sektion Meldesysteme werden die Meldedaten zentral erfasst, epidemiologisch klassifiziert sowie in Grafiken und Tabellen aufbereitet und detailliert ausgewertet. Dies ermöglicht das zeitnahe Erkennen und Bewerten epidemiologischer Risiken, auch im Hinblick auf Sofortmassnahmen zur Krisenbewältigung.
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Anbieter gesucht, der die betriebliche und organisatorische Kontinuität der Überwachung übertragbarer Krankheiten in Zusammenarbeit mit ...
— OP01: Betriebliche und organisatorische Unterstützung und Überwachung übertragbarer Krankheiten im Umfang von 4 400 Stunden im Zeitraum vom 3.Q.2020 – 2.Q.2022;
— OP02: Zusätzliche Aufgaben in Unterstützungs- und Überwachungsaufgaben sowie bei Erweiterungsprojekten im Umfang von 6 500 Stunden im Zeitraum vom 3.Q.2017 – 2.Q.2022.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Der Anbieter bestätigt, dass er auf Aufforderung des Auftraggebers nach Angebotseinreichung und vor dem Zuschlag folgende Nachweise erbringen wird:
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate;
— Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als 3 Monate.
Für ausländische Anbieter gelten äquivalente Dokumente.
EK02 Erfahrungen:
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Einsätzen/Aufträgen, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Inhalt vergleichbar sind, d.h. medizinische Überwachungssysteme und Datenhaltungen durch Bewirtschaftung von Daten-Meta-Definitionen im ausgeschriebenen Leistungsumfang. Er weist eine Erfahrung von mindestens 10 000 Stunden anhand entsprechender Referenzprojekte/Einsätze in den letzten 6 Jahren nach.
EK03 Ansprechpartner (SPOC):
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK04 Bereitschaft und Fähigkeit zum Ersatz von Mitarbeitenden:
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
— Die Leistung und der Einsatz der von dem Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäß Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschließend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
— Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Auftragnehmerin gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK05 Einsatz vor Ort beim Auftraggeber:
Aufgrund des hohen Abstimmungsbedarfs mit den involvierten Fachspezialisten des BAG ist der Anbieter bereit, sämtliche Arbeiten an den dafür zur Verfügung gestellten Arbeitsplätzen am Standort des BAG an der Schwarzenburgstraße 157 in Bern durchzuführen.
EK06 Verfügbarkeit Team:
Der Anbieter bestätigt, dass die angebotenen zwei Personen des Teams zu je mindestens 60 % FTE (full time equivalents) eingesetzt werden können während der gesamten Vertragslaufzeit.
EK07 Abdeckung von Leistungsspitzen:
Der Anbieter bestätigt, dass die eingesetzten Personen des Schlüsselteams sporadisch (2-3 jährlich über einen Zeitraum von je 5 – 15 Arbeitstagen) ihr Pensum um 20 % erhöhen können, um Leistungsspitzen aufgrund von eingetretenen speziellen Vorfällen oder epidemiologische Situationen abdecken zu können.
EK08 Spesen:
Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden. Die Spesen sind in den Preisen inbegriffen.
EK09 Sicherheitsbestimmungen:
Der Anbieter bestätigt, dass im Rahmen seiner Leistungserbringung die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen der Bundesverwaltung eingehalten werden.
— Bundesgesetz vom 19.6.1992 über den Datenschutz (DSG);
— Verordnung vom 14.6.1993 zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG);
— Weisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung (WIsB).
EK10 Personensicherheitsüberprüfung:
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK11 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen:
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen:
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäß Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann:
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK12 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
— für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe: September 2016, Stand: September 2016.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäß Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die Offertöffnung und das Öffnungsprotokoll sind nicht öffentlich.
Die Offertöffnung und das Öffnungsprotokoll sind nicht öffentlich.