Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen
Auftraggeber:
Beschaffung von 69 EA Radarüberwachungsgeräten (BARUE)
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung,
Lieferung bzw. Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder
Dienstleistungserbringung: Lieferorte in Deutschland werden zu einem späteren Zeitpunkt, festgelegt.
NUTS-Code DE127
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder
Beschaffungsvorhabens:
Beschaffung von 69 EA Radarüberwachungsgeräten für die bodengebundene, abstandsfähige, nahezu wetterunabhängige Aufklärung und Überwachung großer
Räume – auch bei eingeschränkter Sicht – Typ" BARUE". BARUE = Bodengebundenes abstandsfähiges Raum-überwachungssystem.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche
Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über
Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Beschaffung von 69 EA Radarüberwachungsgeräten für die bodengebundene, abstandsfähige, nahezu wetterunabhängige Aufklärung und Überwachung großer
Räume – auch bei ein-geschränkter Sicht – Typ" BARUE". BARUE = Bodengebundenes abstandsfähiges Raum-überwachungssystem.
Die Radargeräte
werden in der Heeresaufklärungstruppe und Artillerietruppe des deutschen Heeres verwendet.
— das geforderte mobile Radarsystem muss durch
maximal 2 Soldaten aufgebaut und in Betrieb genommen werden können,
— das Radarsystem muss erfasste Ziele in die Kategorien „Personen“,
Radfahrzeuge, Kettenfahrzeuge, Luftfahrzeuge (Starr- oder Drehflügler und Kleinst-Lfz), Boote/Schiffe, Geschosseinschläge und Unbekannt klassifizieren.
— Erfassungsreichweite (Radarabdeckung, Aufklärung, allgemein):
Der Sensor muss die folgenden Ziele zu den angegebenen
Entfernungen automatisch entdecken:
Detektionsreichweite (minimal)
— RCS* = 0,75 qm Person: 5
km,
— RCS = 2 qm Einzel-Kfz (Rad/Kette): 10 km,
— RCS = 10 qm Einzel-Kfz (Rad/Kette): 30
km,
— RCS = 5 qm Flugziel (große Drohne, Starr- /Drehflügler im bodennahen Luftraum): 10 km.
Vorstehende minimale Erfassungsreichweiten sind mit einer Detektionswahrscheinlichkeit von 80 % bei einer Falschalarmrate von nicht mehr als 10 exp-60, zu
gewährleisten.
* RCS = radar cross section
Folgende zulässige Frequenzbereiche stehen zur Verfügung
und müssen eingehalten werden:
— Mode: X-Band, ziv. /mil.
Frequenz: 8 500-9 500 MHz Antenne: X-Band
– Antenne,
— Mode: X-Band, mil.
Frequenz: 9 500-10 400 MHz Antenne: X-Band – Antenne,
— Mode: KU-Band, mil.
Frequenz: 13 400-13 750 MHz Antenne: KU-Band – Antenne,
— Mode: KU-Band, mil.
Frequenz: 15 700-17 300 MHz Antenne: KU-Band – Antenne.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der
Auftragsausführung
Beginn 3.1.2022. Abschluss 11.1.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Bürgschaft oder Patronatserklärung
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und
Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Angaben werden in den Vergabeunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs gemacht.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der
Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag die unterschriebene Anlage BAAINBw B-V 047
beizufügen.
(Das Formular ist im Anhang beigefügt.)
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die
Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Der Auftraggeber muss die volle Verfügungsgewalt über das gesamte Radarsystem besitzen. Das bedeutet, dass sie ohne Fremdvorgaben und ohne besondere
Absicherungen zu handhaben und zu lagern sein müssen. Das Radarsystem bzw. Teile davon dürfen nicht einem restriktiven Exportkontrollverfahren, wie z. B. ITAR (International Traffic
in Arms Regulations) der USA, unterliegen.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1) Unterschriebene „Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB“ (Formular BAAINBW-B-V 34) (Formular ist im Anhang beigefügt);
2) Unterschriebene „Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber“ (Formular BAAINBW-B-V 031) (Formular ist im Anhang
beigefügt);
3) Unterlagen, welche in einer anderen als der deutschen Sprache vorliegen, müssen ins Deutsche übersetzt werden. Die deutsche
Übersetzung ist gemeinsam mit dem jeweiligen Dokument einzureichen.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1) Sofern einschlägig: Unterschriebene
„Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer“ (Formular BAAINBW-B-V 032) (Formular ist im Anhang beigefügt);
2)
Sofern die Unterauftragnehmer noch nicht bekannt sind, wird der Auftragnehmer die unter Punkt 1 aufgeführte Erklärung mit der Angebotsaufforderung einholen und dem Auftraggeber
vorlegen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Formlose Eigenerklärung über die Höhe des
Gesamtumsatzes/Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre. Gefordert ist ein Mindestumsatz von 20 Mio. EUR.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Formlose Eigenerklärung über die Höhe des
Gesamtumsatzes/Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre. Gefordert ist ein mit dem Hauptauftragsnehmer zusammen ermittelten Mindestumsatz von 20 Mio.
EUR.
III.2.3)Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1)
Eigenerklärung über vorhandenes Fachpersonal in den Bereichen Entwicklung und Fertigung auf dem Gebiet der Radartechnik;
2) Angabe von
Referenzen der letzten 5 Jahre von bereits gelieferten Geräte aus dem Bereich der Radartechnik, die in Art und Umfang wie unter Punkt II.2.1) dargelegt, vergleichbar sind. Gefordert
ist mindestens eine in Art und Umfang vergleichbare Referenz;
3) Bereitschaftserklärung zur Instandsetzung der Radarsysteme und zur technisch
logistischen Betreuung sowie die Bereitschaft eventuell bestehende Rahmenverträge um diese Geräte zu erweitern;
4) Bereitschaftserklärung,
die Ersatzteilversorgung für 15 Jahre zu gewährleisten;
5) Selbstauskunkft zum Qualitätsmanagementsystem:
Es ist beabsichtigt, in dem abzuschließenden Vertrag Qualitätssicherungsbedingungen nach AQAP 2110 und AQAP 2105 (Bezugsquelle: www.baain.de und eine Güteprüfung zu vereinbaren. Die Anwendung der Qualitätssicherungsbedingungen ist durch Eigenerklärung zu bestätigen;
6) Erklärung zur Zusammenarbeit mit den Firmen Airbus und ESG. Eine entsprechende Bestätigung der Bereitschaft zur Zusammenarbeit von den Firmen ESG
und Airbus ist dem Teilnahmewettbewerb beizufügen. Das Radarsystem soll unidirektional Daten an die Führungssysteme FüInfoSys H (Hersteller Airbus) und ADLER
(Hersteller ESG) übermitteln. Weitere Regelungen zur Umsetzung dieser Forderung trifft ein zwischen den Firmen zu schließender Vertrag.
Mittwoch, 30.1.2019 8:15
Q/U2CC/GA162/GA225
Auftragsbekanntmachung
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Wenn Sie sich
auf die Eignung eines Unterauftragnehmers berufen möchten, sind für dessen Leistungsanteile die folgenden Nachweise zu erbringen:
1)
Eigenerklärung über vorhandenes Fachpersonal in den Bereichen Entwicklung und Fertigung auf dem Gebiet der Radartechnik;
2) Angabe von
Referenzen von bereits gelieferten Geräte aus dem Bereich der Radartechnik, die in Art und Umfang wie unter Punkt II.2.1) dargelegt, vergleichbar ist;
3) Bereitschaftserklärung zur Instandsetzung und zur technisch logistischen Betreuung der Radarsysteme sowie die Bereitschaft eventuell bestehende Rahmenverträge um
diese Geräte zu erweitern;
4) Bereitschaftserklärung, die Ersatzteilversorgung für 15 Jahre zu gewährleisten;
5) Selbstauskunkft zum Qualitätsmanagementsystem:
Es ist beabsichtigt, in dem abzuschließenden Vertrag
Qualitätssicherungsbedingungen nach AQAP 2110 und AQAP 2105 (Die AQAP sind im Anhang beigefügt) vereinbaren. Die Anwendung der Qualitätssicherungsbedingungen ist durch
Eigenerklärung zu bestätigen.
6) Ggf.eine Erklärung zur Zusammenarbeit mit den Firmen Airbus und ESG. Eine entsprechende Bestätigung der
Bereitschaft zur Zusammenarbeit von den Firmen ESG und Airbus ist dem Teilnahmewettbewerb beizufügen. Das Radarsystem soll unidirektional Daten an die Führungssysteme FüInfoSys H
(Hersteller Airbus) und ADLER (Hersteller ESG) übermitteln. Weitere Regelungen zur Umsetzung dieser Forderung trifft ein zwischen den Firmen zu schließender Vertrag.
Mittwoch, 30.1.2019 8:15
Q/U2CC/GA162/GA225
Auftragsbekanntmachung
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für
Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der
Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer
im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden
Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen
Auftraggeber:
QU2CCGA162GA225
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben
Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs-
und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder
Teilnahmeanträge
27.2.2020 - 13:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese
werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung
gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
(www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch
die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 GWB Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von
Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13.1.2020