Architectural, engineering and planning services (примерный перевод: Архитектурные, инженерные и проектные услуги) (оригинал извещения) (Германия - Тендер #6316529) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg Номер конкурса: 6316529 Дата публикации: 14-01-2020 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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5UW Planung Neubau von 5 Unterwerken
Das Projekt steht in direkter Verbindung zu aktuellen anderen Projekten der VAG wie z. B. die Anschaffung neuer Straßenbahnen (Neue Tram) und der Erweiterung der Abstellung für diese Fahrzeuge auf dem Betriebshof Heinrich-Alfes-Straße (Tram+). Die Attraktivität der Straßenbahn soll für die Fahrgäste durch eine Steigerung der Verfügbarkeit (auch im Störungs-/Wartungsfall) erhöht werden. Mehr Fahrzeuge, höhere Ladung und eine Taktverdichtung erfordern weitere Einspeisungen ins Fahrstromnetz. Schwachstellenanalyse und Netzberechnung ergaben die Erfordernis von 5 neuen UW im Netzgebiet.
Es sind Planungsleistungen gem. HOAI in den Leistungsbildern Objektplanung, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung für die Leistungsphasen 1 – 4 und 7 sowie besondere Leistungen und die Erstellung einer funktionalen Ausschreibung zu erbringen.
Nürnberg
Planungsleistungen gem. HOAI in den Leistungsbildern: Objektplanung, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung
— Federführende Koordination weiterer beteiligter Planungsbüros und Projektbeteiligter,
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-4 (teilweise) zuzgl. funktionaler Ausschreibung,
— Stufe 2: Leistungsphasen 7 (teilweise).
Vorläufige Kostenannahme (ohne Baunebenkosten) je Unterwerk im Mittel:
— KG 100: ca. 10 000 EUR netto,
— KG 200: ca. 40 000 EUR netto,
— KG 300: ca. 150 000 EUR netto,
— KG 400: ca. 25 000 EUR netto,
— KG 500: ca. 20 000 EUR netto,
— KG 600: ca. 750 000 EUR netto.
Gesamt: ca. 995 000 EUR netto; für 5 UW: 4 975 000 EUR netto
Die Planungen der Bahnanlagen (KG 600) erfolgt durch den AG und ist in die Gesamtplanung zu integrieren.
Diverse besondere Leistungen.
Leistungen der Stufe 2 erfolgen erst nach Vorliegen der Genehmigungs- und Zuschussbescheide.
1) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen, 3 dazugehörige Anlagen sowie die Unterlagen für Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens stehen unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung. Nur die Informationen entsprechend der Vorgaben im Bewerbungsbogen einschließlich dort
Erwähnter Anlagen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2) Fragen zum Teilnahmeantrag sind bis zum 7.1.2019; 12.00 Uhr zu stellen. Bei der Vergabestelle nicht registrierte Bewerber sind selbstständig verantwortlich, dass sie sich über Aktualisierungen der Bewerbungsunterlagen und Beantwortungen von Fragen über den veröffentlichten Link informieren.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.