Special-purpose road passenger-transport services (примерный перевод: Специальные дорожные пассажирские транспортные услуги) (Германия - Тендер #6316477) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: SWK MOBIL GmbH Номер конкурса: 6316477 Дата публикации: 14-01-2020 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Fahrleistungsvertrag 2020
Reference number: Fahrleistungsvertrag 2020Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit Kraftfahrzeugen (Omnibussen) im Linienverkehr sowie in Sonderformen des Linienverkehrs gemäß §§ 42
Und 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber. Es handelt sich hierbei um Umläufe oder um Teile einzelner Kurse bzw. Umläufe. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Fahrleistungen werden in der Anlage 1 näher bestimmt.
Fahrleistung Los 1
Lot No: 1SWK MOBIL GmbH St. Töniser Str. 124 47804 Krefeld siehe Umläufe.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit Kraftfahrzeugen (Omnibussen) im Linienverkehr sowie in Sonderformen des Linienverkehrs gemäß §§ 42
Und 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber. Es handelt sich hierbei um Umläufe oder um Teile einzelner Kurse bzw. Umläufe. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Fahrleistungen werden in der Anlage 1 näher bestimmt.
Es handelt sich bei diesem Ausschreibungsverfahren um das Verhandlungsverfahren mit integriertem Teilnahmewettbewerb.
Es wird von den Teilnehmern, die an diesem Auftrag interessiert sind, ein Teilnahmeantrag bis zum 20.1.2020, 10:00 Uhr erwartet um für den weiteren Projektraum zur Angebotsabgabe freigeschaltet zu werden.
Fahrleistung Los 2
Lot No: 2SWK MOBIL GmbH St. Töniser Str. 124
47804 Krefeld siehe Umläufe.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit Kraftfahrzeugen (Omnibussen) im Linienverkehr sowie in Sonderformen des Linienverkehrs gemäß §§ 42 und 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber. Es handelt sich hierbei um Umläufe oder um Teile einzelner Kurse bzw. Umläufe. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Fahrleistungen werden in der Anlage 1 näher bestimmt.
Es handelt sich bei diesem Ausschreibungsverfahren um das Verhandlungsverfahren mit integriertem Teilnahmewettbewerb.
Es wird von den Teilnehmern, die an diesem Auftrag interessiert sind, ein Teilnahmeantrag bis zum 20.1.2020, 10:00 Uhr erwartet um für den weiteren Projektraum zur Angebotsabgabe freigeschaltet zu werden.
Siehe Verdingungsunterlagen.
Siehe Verdingungsunterlagen.
Siehe Verdingungsunterlagen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich dem Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) oder gleichwertigen anzugehören.
2024
Es handelt sich bei diesem Ausschreibungsverfahren um das Verhandlungsverfahren mit integriertem Teilnahmewettbewerb.
Es wird von den Teilnehmern, die an diesem Auftrag interessiert sind, ein Teilnahmeantrag bis zum 20.1.2020, 10:00 Uhr erwartet um für den weiteren Projektraum zur Angebotsabgabe freigeschaltet zu werden.
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Enthalten die Verdingungsunterlagen und/oder die den Bietern mitgeteilten übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich, spätestens jedoch mit Angebotsabgabe, schriftlich oder per Telefax beim Ansprechpartner gem. Ziffer 1.5 darauf hinzuweisen.
Diese Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn der Bieter – gleichgültig zu welchem Zeitpunkt – Fehler in den jeweiligen Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennt oder zu erkennen glaubt.
Rügt ein Bieter einen Vergabeverstoß, eine Unklarheit oder eine aufklärungsbedürftige Tatsache nicht, kann er sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder die Verstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren.
Der Antrag für ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Enthalten die Verdingungsunterlagen und/oder die den Bietern mitgeteilten übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich, spätestens jedoch mit Angebotsabgabe, schriftlich oder per Telefax beim Ansprechpartner gem. Ziffer 1.5 darauf hinzuweisen.
Diese Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn der Bieter – gleichgültig zu welchem Zeitpunkt – Fehler in den jeweiligen Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennt oder zu erkennen glaubt.
Rügt ein Bieter einen Vergabeverstoß, eine Unklarheit oder eine aufklärungsbedürftige Tatsache nicht, kann er sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder die Verstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren.
Der Antrag für ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.