Business and management consultancy services (примерный перевод: Бизнес и консультации по вопросам управления услугами) (оригинал извещения) (Германия - Тендер #6316453) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Abellio GmbH Номер конкурса: 6316453 Дата публикации: 14-01-2020 Сумма контракта: 64 931 288 (Российский рубль) Цена оригинальная: 1 100 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Beratungsdienstleistung zur Optimierung von Prozessen innerhalb von Abellio Deutschland
Die Abellio GmbH (nachfolgend auch als „Vergabestelle" bezeichnet) und ihre Tochtergesellschaften („Abellio Deutschland") sind in den 4 letzten Jahren stark und sehr schnell gewachsen. Abellio Deutschland wird ab Mitte 2020 Verkehrsleistungen aus 9 Verkehrsverträge erbringen und eine Verkehrsleistung von mehr als 45 Millionen Zugkilometer pro Jahr erbringen. Ausgeschrieben wird der Dienstleistungsvertrag zur Erbingung von Beratungsleistungen zur (organisatorischen) Optimierung der bestehenden Prozesse bei Abellio Deutschland.
Die Vor-Ort-Beratungsleistungen werden an den bundesweiten Niederlassungen und Werkstätten der Abellio GmbH und ihrer Tochtergesellschaften erbracht.
Diese sind u. a.:
Berlin, Hagen, Halle, Duisburg, Rheine, Minden, Sangerhausen, Bielefeld, Stuttgart, Pforzheim.
Die Abellio GmbH schreibt einen Dienstleistungsvertrag zur Erbringung von Beratungsleistungen aus. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Der Dienstleistungsvertrag kann um 12 Monate verlängert werden.
Die Teilleistungsphase 1 wird optional vergeben. Jedes Angebot muss jedoch auch die optionale Teilleistungsphase 1 umfassen.
Mehrere Bewerber können sich unter Beachtung der Ausführungen unter III.1.8 zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen,
(ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen (iii) eine von allen Mitgliedern unterschrieben Vollmacht mittels einer selbst erstellten Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und Abschnitt III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.3) (1) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.1.1) sind im Einzelnen:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein.Alternativ kann der Bewerber/ Bewerbergemeinschaft erklären, dass nach der Maßgabe der jeweiligen (Landes-) Rechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister für den Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft besteht bzw. erforderlich ist.
(2) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens, dass gemäß § 123 Abs. 1 GWB keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der dort genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich.
(3) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GWB, dass - über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, - es sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet, - es die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat.
(4) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens, dass die Voraussetzungen eines Ausschlussesvom Vergabeverfahren nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns(Mindestlohngesetz – MiLoG) nicht vorliegen.
(5) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) einzuhalten sind und eine entsprechende Erklärung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist.
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag
(1) zum Nachweis seiner Bonität eine entsprechende Bankenerklärung (in Kopie), aus der sich ergibt, wie die Bank die finanziellen Beziehungen zum Bieter in der Vergangenheit bis zum Tag der Ausstellung der Erklärung einschätzt,
(2) eine Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre sowie
(3) die letzten 3 Geschäftsberichte und eine Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen. Ein Ratingbericht einer Ratingagentur wird nicht als gleichwertig angesehen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Der Umsatz muss in den letzten 3 Jahren mindestens 2,2 Millionen EUR pro Jahr betragen haben.
Die Bewerber werden aufgefordert, folgende Eigenerklärungen und Unterlagen vorzulegen, um ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit einzuschätzen:
(1) Formlos unterschriebene Liste über 3 vergleichbarei Referenzprojekte im deutschsprachigen Raum aus dem Zeitraum 2017-2019 über ausgeführte vergleichbare Beratungsprojekte bei Unternehmen aus dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV), Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder deren Dienstleister im betrieblichen Bereich, wie bspw. Instandhaltungsdienstleister,
(2) Informationsbogen zur Unternehmensstruktur,
(3) Informationsbogen zu Managementsystemen, Nachhaltigkeit und Compliance,
(4) Eine Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren,
(5) Eine Erklärung über deutschsprachiges Projektmanagement.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) einzuhalten sind. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat entsprechende Erklärungen mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vordrucke für die landesvergaberechtliche Erklärung wird unter https://www.subreport.de/E97685871 bereitgestellt.
(1) Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO).
(2) Die Verfahrenssprache ist deutsch.
(3) Für den Teilnahmeantrag sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zwingend zu verwenden. Diese stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter www.subreport.de/E97685871 zur Verfügung. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnissen, nach § 41 Abs. 4 SektVO werden die weiteren Vergabeunterlagen nach erfolgreicher Qualifikation im Teilnahmewettbewerb im Rahmen des Angebotswettbewerb bereitgestellt. Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben die Teilnahmeantrag vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung formlos zu unterzeichnen und mit Abgabe des Teilnahmeantrags abzugeben.
(4) Der Teilnahmeantrag kann lediglich elektronisch – über das Vergabeportal subreport ELViS eingereicht werden. Eine schriftliche Einreichung per Post, Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher Form ist unzulässig.
(5) Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist- und formgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags.
(6) Für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist mit dem Angebot ein entsprechendes Nachunternehmerverzeichnis einzureichen.
(7) Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen bereits im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens mit Angebotsabgabe nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
(8) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrages sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
(9) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen vorzugsweise über das Portal subreport ELViS zustellen. Bewerber können sich dazu einen Account anlegen über den auch das Einreichen des elektronischen Teilnahmeantrags möglich ist. Im Ausnahmefall können Fragen auch per E-Mail an die unter Abschnitt I.1 (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse gerichtet werden. Telefonische Auskünfte werden nicht gegeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen oder die nicht sachdienlich sind, nicht zu beantworten.
(10) Auftraggeberwechsel/Rechtsnachfolge: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es im Laufe der Vertragslaufzeit zu einer Umfirmierung des Auftraggebers kommen kann. Werden Geschäftstätigkeiten des Auftraggebers durch dessen Rechtsnachfolger fortgeführt, können alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf diese Gesellschaften übertragen werden.
(11) Auf Grund besonderer Dringlichkeit verkürzt die Abellio GmbH die Teilnahmefrist entsprechend § 15 Abs. 2 S.2 SektVO auf 15 Tage.
(12) Die Vergabestelle begrenzt die Anzahl an Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die zur Aufforderung eines Angebotes aufgefordert werden, gem. § 45 Abs. 3 SektVO auf eine Mindestanzahl in Höhe von mindestens 3 Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, sofern geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften unter der vorbenannten Mindestanzahl liegt, führt die Vergabestelle das Vergabeverfahren fort, indem sie den Bewerber/Bewerbergemeinschaft einlädt, der über die geforderte Eignung verfügt.
(13) Die Angebotsfrist beträgt gemäß § 15 Abs. 3 S. 3 SektVO i. V. m. § 41 Abs. 4 SektVO 15 Tage gerechnet ab dem Tag nach der Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
(14) Die Vergabestelle behält sich bei der Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen vor, von der Möglichkeit des § 13 Abs. 2 Nr. 6 SektVO Gebrauch zu machen und einen wiederholten Bedarf an Dienstleistungen, die dem hiesig ausgeschriebenen Grundprojekt entsprechen, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu beschaffen.
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Der Nachprüfungsantrag ist ferner gem. § 160 Abs. 3 GWB zulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Der Nachprüfungsantrag ist ferner gem. § 160 Abs. 3 GWB zulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Vergabekammer Berlin