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FE 08.0248/2016/CGB ¿Asphaltdeckschicht auf durchgehend bewehrter Betondecke; wissenschaftliche Begleitung der Versuchsstrecken in Kompositbauweise während der Betriebsphase¿ (примерный перевод: FE 08,0248 / 2016 / CGB ¿асфальтовое покрытие непрерывно железобетонное покрытие; научный мониторинг тестовых треков в композите в течение Betriebsphase¿) (Германия - Тендер #4180867)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 4180867
Дата публикации: 16-11-2018
Источник тендера:


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Регистрация
FE 08.0248/2016/CGB ¿Asphaltdeckschicht auf durchgehend bewehrter Betondecke; wissenschaftliche Begleitung der Versuchsstrecken in Kompositbauweise während der Betriebsphase¿

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme beantragen" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:

16.11.2018

Teilnahme aktivieren bis:

29.01.2019 15:00

Abgabefrist Angebot:

29.01.2019 15:00

Geschäftszeichen:

Z5g-FE 08.0248/2016/CGB

Vergabestelle:

Bundesanstalt für Straßenwesen

Letzte Änderung:

16.11.18 17:45

ABl.-Nummer.: 2018/S 222-508153

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Anmeldung erforderlich

Sie müssen angemeldet sein, um am ausgewählten Verfahren die Teilnahme zu aktivieren.

Bitte loggen Sie sich ein, indem Sie auf die Schaltfläche "Weiter zum Login" klicken und im nachgelagerten Dialog Ihre Anmeldedaten eingeben. Nach einer erfolgreichen Anmeldung wird Ihre Teilnahme an dem Verfahren automatisch aktiviert.

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Abbrechen Weiter zur Registrierung Weiter zum Login Ausschreibungsunterlagen einsehen DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung Auftragsbekanntmachung Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5 Postanschrift: Brüderstraße 53 Postleitzahl: 51427 Ort: Bergisch Gladbach NUTS: Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B) Land: Deutschland (DE) E-Mail: forschungsvergabe@bast.de Hauptadresse: http://www.bast.de I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=226192 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt: die oben genannten Kontaktstellen. Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=226192 I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.5) Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit:
Forschung

Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung Bezeichnung des Auftrags:

FE 08.0248/2016/CGB „Asphaltdeckschicht auf durchgehend bewehrter Betondecke; wissenschaftliche Begleitung der Versuchsstrecken in Kompositbauweise während der Betriebsphase“

Referenznummer der Bekanntmachung:

Z5g-FE 08.0248/2016/CGB

II.1.2) CPV-Code Hauptteil:

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.1.3) Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung

FE 08.0248/2016/CGB „Asphaltdeckschicht auf durchgehend bewehrter Betondecke; wissenschaftliche Begleitung der Versuchsstrecken in Kompositbauweise während der Betriebsphase“

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.:

294.117,65

Währung:

EUR Euro

II.1.6) Angaben zu den Losen keine Aufteilung des Auftrags in Lose II.2) Beschreibung II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:

Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung

Asphalt und Beton als Hauptbaustoffe für den Straßenbau haben stofflich bedingt spezifische Vor- und Nachteile. Betonstraßen zeichnen sich durch eine hohe Dauerhaftigkeit und Langlebigkeit aus, sind hinsichtlich der Instandsetzungsmaßnahmen zur Wiederherstellung anforderungsgerechter Griffigkeit und Lärmemissionen erheblich aufwendiger. Asphaltstraßen wiederum zeichnen sich durch ihre Flexibilität, vergleichsweise schnellere Herstellung und durch Vorteile bei der Gestaltung von Oberflächentexturen aus.

Mit wenigen Ausnahmen werden Asphalt- und Betonstraßen im Straßenbauregelwerk getrennt voneinander behandelt. Beide Bauweisen werden grundsätzlich für eine Nutzungsdauer von 30 Jahren dimensioniert.

Vereint man die positiven Eigenschaften beider Bauweisen miteinander, so entsteht die Kompositbauweise. Eine durchgehend bewehrte Betondecke übernimmt langfristig unterhaltungsfrei die Lastabtragung und eine dünne Asphaltdeckschicht darüber erfüllt die Anforderungen an Griffigkeit, Lärm und Fahrkomfort. Sie wird regelmäßig schnell und mit geringem finanziellen Aufwand und nur kurzfristigen Verkehrseinschränkungen erneuert.

Die grundsätzlichen Vorteile wurden bereits in den 1990er Jahren gesehen und im Rahmen von vier Versuchsstrecken untersucht.

Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es diese Streckenabschnitte zu bewerten. Hierzu sind die Schadensverläufe zu analysieren, die Schadensausprägung im Hinblick auf die zu erwartende Restnutzungsdauer zu interpretieren und eine wissenschaftliche Herleitung der Schadensbilder zu erarbeiten. Im Weiteren sind darauf aufbauend Empfehlungen für die Planung und Ausführung der Kompositbauweise zu erarbeiten, die als Grundlage für ein entsprechendes FGSV-Merkblatt dienen können.

II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.:

294.117,65

Währung:

EUR Euro

II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:
999

Dieser Auftrag kann verlängert werden:

Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig. II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen:

nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Möglicherweise geforderte Mindeststandards

Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),

Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung

nachweisen

Und

• ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-,

Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder

eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet,

eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden

Nachweis vorzulegen.

Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Möglicherweise geforderte Mindeststandards

- Erfahrung und Kenntnis im Bereich der Analyse und Bewertung von Straßenoberbaukonstruktionen, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 1)

-Erfahrung und Kenntnis in der Fachrichtung Straßenbautechnik, insbesondere im Asphalt- und Betonstraßenbau sowie Mischbauweisen national und international, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 2)

- Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen ingenieurwissenschaftlichen Sachverhalten, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 3)

III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, soferndiese nicht nach § 123 GWB und § 124 GWB auszuschließen sind.

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen:

ja

IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag:

29.01.2019

Ortszeit:

15:00

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
  • IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis:

31.05.2019

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag:

30.01.2019

Ortszeit:

10:00

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3) Zusätzliche Angaben

Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Villemombler Straße 76 Postleitzahl: 53123 Ort: Bonn Land: Deutschland (DE) Telefon: +49 228-94990 Fax: +49 228-9499163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de/ VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:

- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.

- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:

Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.

- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:

Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

15.11.2018

Ausschreibungsunterlagen einsehen PDF XML XVergabe GUID: 8471ff07-a14e-42ea-9369-1a8e5623afab Link zu dieser Bekanntmachung: http://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=226192

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