Kurierdienst für den regelmäßigen Transport von Proben (примерный перевод: курьерской службы для регулярного транспорта образцов) (Германия - Тендер #4042793) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: e-Vergabe Номер конкурса: 4042793 Дата публикации: 19-10-2018 Источник тендера: e-Vergabe |
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Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:19.10.2018
Teilnahme aktivieren bis:27.11.2018 11:00
Abgabefrist Angebot:27.11.2018 11:00
Geschäftszeichen:11-15/18
Vergabestelle:Sachsen-Anhalt: Landesamt für Verbraucherschutz
Letzte Änderung:19.10.18 15:45
ABl.-Nummer.:Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)
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Abbrechen Weiter zur Registrierung Weiter zum Login Ausschreibungsunterlagen einsehen DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung Auftragsbekanntmachung Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Postanschrift: Kühnauer Str. 70 Postleitzahl: 06846 Ort: Dessau-Roßlau NUTS: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01) Land: Deutschland (DE) Telefon: +49 340-6501242 Fax: +49 340-6501294 E-Mail: LAV-BESCHAFFUNG@sachsen-anhalt.de Hauptadresse: I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Weitere Auskünfte erteilen/erteilt: die oben genannten Kontaktstellen. Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:an die oben genannten Kontaktstellen.
I.4) Art des öffentlichen AuftraggebersRegional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung Bezeichnung des Auftrags:Kurierdienst für den regelmäßigen Transport von Proben
Referenznummer der Bekanntmachung:11-15/18
II.1.2) CPV-Code Hauptteil:Kurierdienste (64120000)
II.1.3) Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4) Kurze BeschreibungKurierdienst für den regelmäßigen Transport von Proben
II.1.6) Angaben zu den Losen keine Aufteilung des Auftrags in Lose II.2) Beschreibung II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Hauptort der Ausführung:39104 Magdeburg
II.2.4) Beschreibung der BeschaffungDer Auftragnehmer hat das Transportgut des Auftraggebers, insbesondere Proben, nach dem vereinbarten Tourenplan zuverlässig von den Abholstellen unter Beachtung der richtigen Lagerung der Proben während des Transportes sicher zu den Laborstandorten des Auftraggebers in Magdeburg, Halle (Saale) und Stendal zu befördern. Es handelt sich z.B. um Wasserproben, potentiell infektiösen Proben, Lebensmittelproben und veterinärmedizinische Proben. Die ca. 100 Abholstellen sind über alle Landkreises des Landes Sachsen-Anhalt verteilt. Es ist werktäglich mit bis zu sechs parallel zu erbringenden Touren zu rechnen. Zusätzlich wird an den gleichen Bieter eine Rahmenvereinbarung über zusätzliche Transportdienstleistungen von geringem Umfang außerhalb des Tourenplans (ca. fünf bis zehn Einzelfahrten pro Jahr) vergeben.
II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung Beginn:01.04.2019
Ende:31.03.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden:zweimal ein Jahr (vom 01.04.2023 bis 31.03.2024 und vom 01.04.2024 bis 31.03.2025)
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig. II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen:nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der BedingungenFür den Auftrag kommen nur Unternehmen in Betracht, die gemäß § 7 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung von der zuständigen Behörde für die gewerbsmäßige Abholung, Sammlung und Beförderung von tierischen Nebenprodukten registriert wurden bzw. spätestens zum Vertragsbeginn registriert werden.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der BedingungenEs muss eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung spätestens zum Vertragsbeginn bestehen.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der BedingungenEs muss mindestens eine Referenz angegeben werden, bei der das Unternehmen, das die Transportdienstleistungen ausführen soll, innerhalb der letzten drei Jahren Transportdienstleistungen erbracht hat, bei denen mehrere Fahrzeuge und mehrere Abholstellen zu koordinieren waren.
Das Unternehmen, das die Transportdienstleistungen ausführen soll, muss über ein Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9000 ff. und ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 verfügen. Gleichwertige Bescheinigungen nach § 49 Vergabeverordnung oder sonstige Qualitätssicherungsmaßnahmen und Umweltmanagementmaßnahmen, deren Gleichwertigeit nachgewiesen ist, werden anerkannt.
Zur Leistungserbringung sind spätestens zum Vertragsbeginn mindestens sechs Kühlfahrzeuge mit eingebauter Kühlung und Trennung der Ladefläche erforderlich (Größe ungefähr wie Opel Vivaro Kastenwagen 1.9 DCTI (MT)). Sind diese noch nicht vorhanden, ist eine Händlerzusage beizufügen.
Möglicherweise geforderte MindeststandardsAnstelle der bei Punkt III.1) genannten Erklärungen und Nachweise kann eine der im Folgenden genannten Dokumente einer Präqualifizierungsstelle beigefügt werden, wenn bei dieser Unterlagen mit entsprechendem Inhalt hinterlegt sind:
a) die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis (ULV-Liste) der Auftragsberatungsstelle Sachsen–Anhalt (www.sachsen-anhalt.abst.de) oder
b) ein von einer sonstigen anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigtes Zertifikat (unbeglaubigte Kopie); in dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft wurden; die Präqualifizierungsstelle muss den Vergabestellen die Möglichkeit einräumen, die geprüften Dokumente auf elektronischem Weg einzusehen.
Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen - Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:Die Rahmenvereinbarung betrifft zusätzliche Transportdienstleistungen von geringem Umfang außerhalb des Tourenplans. Die Laufzeit entspricht dem Hauptauftrag.
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen:ja
IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag:27.11.2018
Ortszeit:11:00
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können04.01.2019
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag:27.11.2018
Ortszeit:11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2 Postleitzahl: 06112 Ort: Halle (Saale) Land: Deutschland (DE) VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von RechtsbehelfenEin Bieter, der vom Auftraggeber die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge von Verstößen gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder
im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung18.10.2018
Ausschreibungsunterlagen einsehen PDF XML XVergabe GUID: b452e2ee-938d-49e1-8f9e-42ff360c66e0 Link zu dieser Bekanntmachung: Diese Website verwendet Cookies, um ihre Dienste bereitzustellen. Durch die Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden. Weitere Informationen zu den Cookie-Richtlinien finden Sie hier . Zustimmen