Snowblowers (примерный перевод: Снегоочистители) (Германия - Тендер #3466871) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Flughafen Köln/Bonn GmbH Номер конкурса: 3466871 Дата публикации: 21-06-2018 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Schneefräse für Flugbetriebsflächen
Schneefräse zum Schleudern und Verladen
Selbstfahrende Schneefräse für Flugbetriebsflächen mit Allradantrieb auf Standard LKW-Fahrgestell, die für folgende Einsatzarten vorgesehen ist:
— Schneeverladung auf Abschiebewagen (Schneetransport)
— Schneeräumung auf Start- und Landebahnen
— Schneeräumung auf Rollbahnen und Vorfeldern
Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen (vgl. Ziffer III.1.8). Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Eignungsnachweis vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
a) Kopie des aktuellen Ausdrucks aus dem Berufs- oder Handelsregister (Ausnahme GbR) bzw. Gewerbeanmeldung;
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung kann zunächst durch die Abgabe des Formulars II „Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit“ erbracht werden;
c) Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III „Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden;
Die unter III.1.2) geforderten Nachweise sind von dem Bieter bzw. den jeweiligen Mitgliedern der Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Eignungsnachweis vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Ausländische Bewerber/Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
a) Eigenerklärung, dass der Bieter eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 2 000 000 EUR für Personenschäden, in Höhe von 2 000 000 EUR hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular IV „Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden.
b) Eigenerklärung über den Netto-Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hierzu ist das Formular V „Eigenerklärung zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren“ zu verwenden.
c) Eigenerklärung über den Netto-Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Schneefräsen). Hierzu ist das Formular V „Eigenerklärung zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren“ zu verwenden.
d) Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr getrennt. Hierzu ist das Formular VI „Eigenerklärung zur Mitarbeiterzahl“ zu verwenden.
a) Die Mindeststandards gehen aus der Beschreibung selber hervor.
b) Der Jahresumsatz im Bereich Winterdienstgeräte muss im den zurückliegenden drei Jahren mindestens 4 000 000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen haben.
c) Der vergleichbare Jahresumsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Verkauf von Schneefräsen) muss im den zurückliegenden 3 Jahren mindestens 2 000 000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen haben.
d) Die Anzahl der Mitarbeiter muss im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Summe mindestens 25 Mitarbeiter je Geschäftsjahr betragen haben.
Die unter III.1.3) geforderten Nachweise sind vom Bieter bzw. den jeweiligen Mitgliedern der Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied bezogen auf dasjenige Fachgebiet vorzulegen, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird. Alle Nachweise sind mit dem Eignungsnachweis vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Soweit ein Bieter für Leistungen Subunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bieters eingerichtet ist, hat er diese Leistungen unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular VII zu benennen. Beruft sich ein Bieter darüber hinaus für den Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auch auf Referenzen von Subunternehmern für Leistungen, auf die der Betrieb des Bieters nicht eingerichtet ist, sind diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen und der Namen der Nachunternehmer in dem Formular VIII zu benennen. Zusätzlich ist für diese Subunternehmer gesondert das Formular II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ und das Formular IX bezogen auf ihre Teilleistung auszufüllen. Außerdem muss im weiteren Verfahren nach Angebotsabgabe, vor Erteilung des Zuschlags eine Verpflichtungserklärung für jeden benannten Subunternehmer hinsichtlich seiner Bereitschaft, den Auftrag als Subunternehmer auszuführen sowie die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung eingereicht werden. Die Formulare werden gesondert zur Verfügung gestellt. Folgende Nachweise sind vorzulegen:
a) Nennung von Referenzen, bei denen der Bieter Schneefräsen für Flugbetriebsflächen mit Allradantrieb auf Serien-LKW-Fahrgestell zum Schleudern und Verladen von Schnee geliefert hat. Die Referenz ist inklusive einer aussagefähigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts, der Angabe des Namens und der Kontaktdaten des Ansprechpartners sowie des Abnahmetermins und des Auftragswertes zu belegen. Hierfür ist das Formular IX Eigenerklärung zu „Referenzen des Unternehmens“ zu verwenden.
Eigenerklärungen durch den Bewerber hierzu sind ausreichend. Die Einreichung von Referenzschreiben von Auftraggebern ist nicht erforderlich, aber möglich.
b) Nennung von Mitarbeitern aus dem Bereich Vertrieb, Konstruktion und Service, die Deutsch in Wort und Schrift beherrschen. Hierfür ist das Formular X Eigenerklärung zu „Mitarbeiter des Unternehmens“ zu verwenden. Die Einreichung von Eigenerklärungen durch den Bewerber hierzu ist ausreichend. Die Einreichung von Referenzschreiben von Auftraggebern ist nicht erforderlich.
Es gelten folgende Mindeststandards:
a) Mindestens 2 Geräte müssen als Referenz nachgewiesen werden. Der Nachweis kann durch eine oder mehrere Referenzen erbracht werden. Die Details sind dem Formular IX Eigenerklärung zu „Referenzen des Unternehmens“ zu entnehmen.
b) Mindestens jeweils 2 Mitarbeiter aus dem Bereich Vertrieb, Konstruktion und Service sind nachzuweisen. Die Details sind dem Formular X Eigenerklärung zu „Mitarbeiter des Unternehmens“ zu entnehmen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
a) Künftige Bietergemeinschaften (BG) müssen den Eignungsnachweis als Bietergemeinschaft (BWG) einreichen. Hierbei hat eine Darstellung der Aufgabenbereiche, die jedes Mitglied der BWG im Auftragsfall übernimmt, zu erfolgen. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bietergemeinschaft“ zu verwenden, das der Unterlage zum Eignungsnachweis beigefügt ist.
b) Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines vertretungsberechtigten Mitglieds. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bietergemeinschaft“ zu verwenden, das der Unterlage zum Eignungsnachweis beigefügt ist. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften ist unzulässig (siehe auch Ziffer VI.3e).
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach §§ 100 Abs. 1 Nr. 2, 102 Abs. 5 GWB.
b) Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
c) Die für den Eignungsnachweis erforderlichen Formulare und Vordrucke sind in der zum Angebotsabgabe erstellten Unterlage (Anlage „AB“) vorhanden. Die Unterlage zum Eignungsnachweis ist uneingeschränkt und vollständig sowie gebührenfrei abrufbar unter: https://www.subreport.de/E24735376
d) Auskunftsersuchen des Interessenten/Bieters/der Bietergemeinschaft zum Eignungsnachweis sind ausschließlich über SUBREPORT/ELVIS an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten.
e) Die Beteiligung eines Unternehmens sowohl als Bieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters oder einer anderen Bietergemeinschaft ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft nicht spätestens mit seinem/ihrem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters bzw. der anderen Bietergemeinschaft erhält. Dieser Nachweis der fehlenden Kenntnis muss von einem Bieter oder einer Bietergemeinschaft auch hinsichtlich gesellschaftsrechtlich verbundener Unternehmen erbracht werden können.
f) Die dem Auftraggeber vom Bieter mitgeteilten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens erhoben und in diesem Zusammenhang ggf. Dritten (technischen / rechtlichen Beratern) zur Verfügung gestellt. Diese Daten werden im zwölften Jahr nach Abnahme des Geräts vernichtet.
g) Informationen, z.B. Antworten auf Bieterfragen, werden über SUBREPORT/ELVIS an alle Bieter verteilt. Der Auftraggeber empfiehlt daher allen Bietern, täglich in SUBREPORT/ELVIS nach aktuellen Informationen und Klarstellungen des Auftraggebers sowie Antworten auf Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu schauen.
h) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.