Instant Fertiggerichte (BV1 18 EPA 044) (примерный перевод: быстрорастворимые готовые блюда (BV1 18 EPA 044)) (Германия - Тендер #2878106) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: e-Vergabe Номер конкурса: 2878106 Дата публикации: 20-02-2018 Источник тендера: e-Vergabe |
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Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:20.02.2018
Teilnahme aktivieren bis:31.05.2018 14:00
Abgabefrist Angebot:31.05.2018 14:00
Geschäftszeichen:BV1 18 EPA 044
Vergabestelle:Bundeswehrverwaltung
Letzte Änderung:20.02.18 15:45
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Abbrechen Weiter zur Registrierung Weiter zum Login Ausschreibungsunterlagen einsehen DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung Auftragsbekanntmachung Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Offizielle Bezeichnung: Verpflegungsamt der Bundeswehr Postanschrift: Bremer Str. 71 Postleitzahl: 26135 Ort: Oldenburg NUTS: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943) Land: Deutschland (DE) Telefon: +49 4419293819 E-Mail: VpflABwBV1BschEV@Bundeswehr.org Hauptadresse: I.2) Gemeinsame BeschaffungDer Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Weitere Auskünfte erteilen/erteilt: die oben genannten Kontaktstellen. Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:elektronisch via:
I.4) Art des öffentlichen AuftraggebersMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en)Verteidigung
Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung Bezeichnung des Auftrags:Instant Fertiggerichte
Referenznummer der Bekanntmachung:BV1 18 EPA 044
II.1.2) CPV-Code Hauptteil:Fertigmahlzeiten (15894200)
II.1.3) Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4) Kurze BeschreibungVertrag über die Lieferung von Instant Fertiggerichten zu Fixterminen für den Zeitraum vom 01.07.2019 bis 30.06.2022 mit einer Option auf eine 12-monatige Verlängerung.
II.1.6) Angaben zu den Losen keine Aufteilung des Auftrags in Lose II.2) Beschreibung II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) Hauptteil:Fertigmahlzeiten (15894200)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:BERLIN (DE3)
Hauptort der Ausführung:siehe Vergabeunterlagen
II.2.4) Beschreibung der Beschaffungsiehe Vergabeunterlagen
II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung Beginn:01.07.2019
Ende:30.06.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden:Option auf eine 12-monatige Verlängerung des Vertrages.
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig. II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Nebenangebote sind nur im Rahmen der Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:siehe Vergabeunterlagen
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:siehe Vergabeunterlagen
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen:ja
IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag:31.05.2018
Ortszeit:14:00
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können30.06.2019
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag:31.05.2018
Ortszeit:14:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3) Zusätzliche Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden
über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client
für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und
die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform
selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
20.02.2018
Ausschreibungsunterlagen einsehen PDF XML XVergabe GUID: 5558dfe2-0102-4973-b5d5-8831322eaedc Link zu dieser Bekanntmachung: Diese Website verwendet Cookies, um ihre Dienste bereitzustellen. Durch die Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden. Weitere Informationen zu den Cookie-Richtlinien finden Sie . Zustimmen